Kanton

Donnerstag 13. November 2003, Kanton


Für registrierte Partnerschaft
Verfassungsrat befürwortet ein Recht auf Eintragung
Der Verfassungsrat hat mit 74:41 Stimmen eine Bestimmung angenommen, wonach das Recht zur Eintragung einer Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare verfassungsmässig gewährleistet ist. Gleichzeitig hat er in einem übergeordneten Artikel das Recht auf Ehe und Familie betont.
Von WALTER BUCHS
Am Mittwochnachmittag hat der Verfassungsrat einen Teil der Artikel über die Grundrechte beraten. Die Bestimmungen über «Ehe und andere Lebensgemeinschaften» standen dabei im Mittelpunkt der Diskussion. Die CVP-Fraktion hatte dabei einen Antrag eingebracht, wonach, nicht wie im Vorentwurf vorgesehen, bloss das Recht auf Ehe, sondern auch jenes auf Familie gewährleistet ist.
Zudem sollte der Absatz: «Die Freiheit, eine andere gemeinschaftliche Lebensform zu wählen, ist anerkannt» in einem eigenen Artikel aufgeführt werden. Claude Schenker (CVP, Freiburg) hatte aber in seinem persönlichen Namen vorgeschlagen, den erwähnten Absatz zu streichen. Dies sei eine Attacke auf die Familie und in diesem Bereich habe der Bund das Sagen und der Spielraum der Kantone sei sehr gering.
In einem von elf Verfassungsratsmitgliedern aus allen Fraktionen (ausser SVP) eingereichten Vorschlag wurde zu den zwei erwähnten ein dritter Absatz beantragt. Danach soll «das Recht zur Eintragung einer Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare gewährleistet» sein. Eine Kommissionsminderheit wollte erreichen, dass «gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften Ehepaaren gleichgestellt sind». Doch dieser wurde noch vor Diskussionsbeginn zu Gunsten des überparteilichen Antrags zurückgezogen.
Auf Bundesgesetz warten?
André Schoenenweid (CVP, Freiburg) unterstrich, dass sich die Mitglieder seiner Fraktion durchaus bewusst seien, «welche schmerzlichen Erfahrungen homosexuelle Paare zu erleiden haben». Eine diesbezügliche Gesetzgebung sei notwendig. Da aber der Entwurf eines Bundesgesetzes im kommenden Jahr behandelt werde, sei seine Fraktion gegen eine kantonale Lösung. Dieser Meinung schloss sich auch Denis Boivin im Namen der FDP an. Die Sprecher von SP, CSP, Öffnung und Offene Liste votierten hingegen entschieden für eine kantonale Lösung. Es sei einerseits notwendig, die «Diskriminierung homosexueller Paare aufzugeben». Andererseits wäre es auch gut ein Zeichen zu setzen, da es noch nicht sicher sei, ob und wann ein Bundesgesetz komme.
«Norm ist die Familie»
Rund zwanzig Redner meldeten sich zum Thema zu Wort, darunter Daniel de Roche, Präsident des Synodalrates der reformierten Kirche des Kantons Freiburg. Er erinnerte daran, dass seine Kirche seit 1997 eine Segnung für unverheiratete (gleich- oder verschiedengeschlechtliche) Paare kenne. Trotzdem sei er gegen eine Verfassungsbestimmung, welche die Registrierung solcher Partnerschaften gewährleiste. «Es braucht eine Privilegierung der Ehe, ohne Diskriminierung der anderen Lebensformen», hielt er fest. Das Plenum hiess dann den CVP- und den überparteilichen Antrag gut.

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