Kanton

Donnerstag 13. November 2003, Kanton


Kantonale Lösung für den Grund- und Sozialrechtskatalog
Vor der Behandlung der Artikel über die Grundrechte durch den Verfassungsrat hatte die FDP gestern eine stark verkürzte Fassung dieses Kapitels vorgeschlagen. Für die Mehrheit des Plenums war es aber zu spät, solche grundlegenden Änderungen vorzunehmen.
Der FDP-Vorschlag sah vor, in einem Artikel die 24 Grundrechte aufzulisten, wie sie von der Bundesverfassung gewährleistet werden. In den folgenden Artikeln würden dann einzelne Grundrechte erklärt und neue, kantonalspezifische aufgeführt, bevor in weiteren Bestimmungen noch Verfahrensfragen geklärt würden.
FDP-Fraktionssprecher Denis Boivin sagte, dass mit dieser verkürzten Version Doppelspurigkeiten und Ungenauigkeiten ausgeschaltet sowie Klarheit geschaffen werde. Für Kommissionspräsident Jean Baeriswyl stellte das Vorgehen der FDP einen Affront gegen die bisherige Arbeit der Kommission dar. Der Verfassungsrat sei doch nicht vom Volk gewählt worden, um bloss die Bundesverfassung zu kopieren.
So sahen es auch die meisten Fraktionssprecher. Für Peter Jäggi (CSP, Schmitten) ging es nicht an, dass das Plenum in ein paar Minuten fast einen Drittel des Vorentwurfs wieder auf den Kopf stellt. Anna Petrig (SP, Freiburg) stellte fest, dass der FDP-Vorschlag nicht bloss eine Straffung sei, sondern zahlreiche spezifisch freiburgische Errungenschaften seien nicht mehr enthalten und gingen somit verloren.
Verkürzung abgelehnt
Auch für Antonietta Burri-Ellena würde die Verfassung an Gehalt verlieren und für Moritz Boschung (beide CVP, Düdingen) war es zu spät mit vielem neu zu beginnen, auch wenn eine kleine Mehrheit ihrer Fraktion dem Vorschlag eine gewisse Sympathie entgegenbringe. So wurde der Antrag nach einstündiger Diskussion abgelehnt und das Plenum konnte zur Beratung der vorgeschlagenen Artikel übergehen (siehe oben).  wb

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