Kanton

Samstag 22. Februar 2003, Kanton


Arbeiten weniger Grossräte effizienter?
Verfassungsrat wägt Vor- und Nachteile eines kleineren Parlaments sorgfältig ab
Auch wenn das Arbeitsvolumen zugenommen hat, hat der Grosse Rat gegenüber dem Staatsrat und der Verwaltung in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung verloren. Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung soll dieses Ungleichgewicht korrigiert werden. Diesem Ziel dienen verschiedene Bestimmungen, welche der Verfassungsrat am Freitag verabschiedet hat.
Von WALTER BUCHS
Bei der Beratung des Verfassungsvorentwurfs ging es gestern Vormittag um die Artikel, welche die Zusammensetzung, Wahl und Organisation der gesetzgebenden Gewalt (Grosser Rat) betreffen. Die vorberatende Kommission hatte dabei den Antrag gestellt, die Zahl der Mitglieder des Kantonsparlaments von heute 130 auf 110 zu reduzieren, obwohl sie im vergangenen Jahr mit dem Vorschlag zur Senkung auf 100 unterlag.
Kommissionspräsident Peter Jaeggi appellierte an die Ratsmitglieder, in dieser Sache über den eigenen Schatten zu springen und sich innovativ zu zeigen. Es gebe viele Anzeichen dafür, dass das Volk eine solche Verkleinerung wünsche. Um trotzdem auch in Zukunft eine angemessene Vertretung der Regionen des Kantons zu gewährleisten, soll das Gesetz höchstens acht Wahlkreise bestimmen.
Nur noch 100 Grossräte?
Noch weiter gehen wollte die SP-Fraktion mit einer Senkung auf 100 Grossräte. Gleichzeitig sollten gemäss Vorschlag der Sozialdemokraten die Grossräte in vier Wahlkreisen gewählt werden, nämlich drei Regionen und die Agglomeration rund um die Stadt Freiburg. SP-Sprecherin Erika Schnyder, Villars-sur-Glâne, stellte fest, dass es heute ein Ungleichgewicht unter den Bezirken gebe, das bei der Verfassungsrevision zu korrigieren sei. Um die Effizienz des Parlaments zu steigern, seien eine Verkleinerung und die Einführung der Stellvertretung notwendig. Demgegenüber beantragte die CVP im Interesse einer ausgewogenen Vertretung der Regionen und Gruppierungen die Beibehaltung des Status quo.
Entlastung oder höhere Belastung?
Patrik Gruber (SP, Düdingen) gab sich überzeugt, dass eine Senkung der Zahl der Grossräte die Wichtigkeit des Einzelnen erhöht und der Qualität der Arbeit förderlich ist. Diesem Ziel könne auch die Einführung des Vertretungssystems dienen, während sich auch eine Reform der Wahlkreise aufdränge. Im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion setzte sich auch Martin Ott (St. Antoni) für die Einführung der Stellvertretung ein. «Viele gute Leute stellen sich nicht zur Verfügung, weil sie nicht die Zeit für ein volles Mandat haben», gab er zu bedenken und stellte die Frage: «Wollen wir diese Leute ausschliessen?»
Ganz anders sah dies Ueli Johner (SVP, Kerzers), der sich im Namen seiner Fraktion wie die CVP für die Beibehaltung von 130 Grossräten ohne Stellvertretung einsetzte. «Wer sich zur Verfügung stellt, soll sich der Verantwortung bewusst sein und sich verfügbar machen», hielt er fest. Er sei gegen die Stellvertretung, weil damit die Gefahr bestehe, dass sich Ratsmitglieder je nach Thema aus der Verantwortung schleichen könnten. Auch für Philippe Wandeler (CSP, Freiburg) steht fest, dass die Verkleinerung des Rates nicht unbedingt zu besserer Arbeit führt. Mit dem Hinweis auf die Tätigkeit der Kommissionen machte Claude Schorderet (CVP, Freiburg) darauf aufmerksam, dass eine Reduktion der Zahl der Grossräte die Arbeit eher schwieriger gestalten werde.
Kommission setzt sich durch
Trotz aller Vorbehalte folgte dann das Plenum in allen Punkten den Anträgen der Kommission. Mit 65 zu 49 Stimmen wurde die Senkung der Zahl der Ratsmitglieder von 130 auf 110 beschlossen, nachdem die SP den Vorschlag zur Senkung auf 100 zurückgezogen hatte. Mit 55 zu 54 Stimmen wird der Beschluss aus der 0-Lesung bestätigt, dass das Gesetz ein Vertretungssystem vorsehen kann. Die Neueinteilung der Wahlkreise, wie sie die SP wollte, wurde mit 78 zu 33 Stimmen abgelehnt. Und schliesslich wurde der Kommissionsantrag, welcher die Zahl der Wahlkreise, die im Gesetz zu bestimmen sind, auf acht beschränkt, mit 57:54 Stimmen gutgeheissen.
Ende der Februarsession
Der Verfassungsrat hat am Freitagmittag seine vier Tage dauernde Februar-Session abgeschlossen. Er hat dabei die Bestimmungen betreffend die Staatsaufgaben und die politischen Rechte sowie einen Teil der Artikel über die Organisation des Staates behandelt.
Bisher hat er 115 der ingesamt 159 Artikel des Vorentwurfs durchdiskutiert und verabschiedet. Dazu werden noch die Übergangs- und Schlussbestimmungen sowie die Präambel kommen. In der nächsten Session, die vom 18. bis 21. März dauert, wird er die noch verbleibenden Artikel beraten.
Anschliessend wird der Entwurf aufgrund der Ergebnisse der 1. Lesung überarbeitet. Diese Fassung wird dann ab April in eine öffentliche Vernehmlassung geschickt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons können sich dabei zum Verfassungsentwurf äussern. Um ihnen die Arbeit zu erleichtern, wird ein Fragebogen ausgearbeitet. wb


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