Kanton

Freitag 21. Februar 2003, Kanton


Schweizern vorbehalten
Ausländer sind nicht wählbar
Der Verfassungsrat hat die Wählbarkeit für stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer beschränkt. Dies, nachdem er am Morgen den Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und Wahlrecht erteilt hat.
Von JEAN-LUC BRÜLHART
Den Ausländerinnen und Ausländern wurde zwar das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeinde- und Kantonsebene erteilt, nicht jedoch die Wählbarkeit. Denis Boivin (FDP) hat in seinem Antrag im Artikel über die Wählbarkeit den Zusatz «Schweizerinnen und Schweizer» vorgesehen. Ueli Johner (SVP) unterstützte den Antrag, weil er sich nicht vorstellen könnte, dass Ausländerinnen und Ausländer in den National- oder Ständerat gewählt würden. In anderen Kantonen sei ihnen dieses Recht auch verwehrt.
Dem widersprach die Auffassung von Philippe Wandeler (CSP), der gewünscht hätte, «einen ganzen und nicht bloss einen halben Schritt vorwärts zu gehen». Der Antrag Boivins wurde mit 60 zu 48 Stimmen, bei einer Enthaltung, gutgeheissen.
Altersbegrenzung nicht festlegen
Ebenfalls zu Diskussion Anlass gegeben hat der Antrag von Patrik Gruber (SP), wonach ein richterliches Amt nur bis zur Erfüllung des siebzigsten Altersjahres ausgeübt werden dürfe. «Es wird die Erlaubnis beschränkt, nicht aber die Fähigkeit in Frage gestellt», sagte Gruber. Josef Vaucher (SP) dagegen sah in diesem Antrag eine Diskriminierung. Die Altersbegrenzung wurde mit 89 zu 17 Stimmen verworfen.
Mit 53 zu 38 Stimmen wurde dagegen ein Antrag über die Unvereinbarkeiten angenommen. Placide Meyer (CVP) schlug dabei vor, nicht näher zu präzisieren, ob und welches Staatspersonal im Grossen Rat vertreten sein dürfe. Es wird dem Gesetz überlassen, Ausnahmen zu bestimmen.
Keine Kumulierung
Beibehalten wird dagegen der Absatz, der besagt, dass Mitglieder des Staatsrats und die Oberamtspersonen nicht der Bundesversammlung angehören können. Das eidgenössische Mandat sei indes während der laufenden kantonalen Amtszeit zulässig. Gemäss Ambros Lüthi (SP) wird damit eine verbesserte demokratische Repräsentativität erreicht. Alain Berset (SP) begrüsst die Beibehaltung, weil somit die Ausübung als Oberamtmann nicht zusätzlich zeitlich belastet wird.
Der Verfassungsrat hat beschlossen, dass Konsultativräte eingesetzt oder anerkannt werden können. Ihnen wurde jedoch ein Motionsrecht (Antrag) verwehrt. Frédéric Sudan (FDP) argumentierte, dass dieses dem Grossen Rat vorbehalten bleiben solle und laut der neuen Verfassung die Möglichkeit bestehe, mit 300 Unterschriften eine Volksmotion einzureichen.

Zurück