Kanton

Donnerstag 13. Februar 2003, Kanton


Appell an Verfassungsrat
Grosser Rat für Obersten Justizrat
Das Stimmvolk muss sich diesen Herbst nicht an die Urne begeben, um die Schaffung eines Obersten Justizrates in der Staatsverfassung zu verankern. Der Grosse Rat hat sich am Mittwoch gegen eine Teilrevision ausgesprochen.
Von ARTHUR ZURKINDEN
Mit 79 zu 2 Stimmen und 14 Enthaltungen ist der Rat nicht auf das entsprechende Dekret eingetreten. Er war sich grossmehrheitlich einig, dass es unsinnig wäre, das Freiburger Volk diesen Herbst an die Urne zu zitieren, um eine Teilrevision der Kantonsverfassung vorzunehmen, wenn sich das gleiche Volk ein Jahr später über die Totalrevision der Verfassung aussprechen kann.
Einig scheint sich der Grosse Rat darin zu sein, dass die Freiburger Justiz unter die Aufsicht eines Obersten Justizrates gestellt werden muss. Sollte sich aber der Verfassungsrat in dieser Frage in eine Richtung begeben, die zu einer Ablehnung der neuen Verfassung führt, so wird sich der Grosse Rat resp. der Staatsrat sofort der Sache annehmen.
Befürchtungen
In diesem Sinne äusserte sich auch Charles-Antoine Hartmann, Präsident der Justizkommission. «Das Volk wartet seit drei Jahren auf die Reorganisation der Aufsicht über die Freiburger Justiz», rief er in Erinnerung.
Bedenken, dass der Verfassungsrat Schiffbruch erleiden könnte, hatte auch CVP-Sprecher Hans Stocker. Vor allem dann, wenn nicht nur der Grundsatz, sondern ebenfalls Organisation, Zusammensetzung und Befugnisse des Justizrates in der Verfassung geregelt werden sollten. «In dieser Frage werden sich die Geister scheiden», betonte er.
Für Öffnung
Die grössten Bedenken brachte SP-Sprecher Louis-Marc Perroud an. Er befürchtete, dass aus dem Justizrat ein politisch einfarbiges Gebilde entsteht. Für ihn ist aber die Aufsicht der Justiz äusserst wichtig. Deshalb müsse sie auch von unabhängigen Personen wahrgenommen werden. Er kann sich gar vorstellen, dass kompetente Leute ausserhalb des Kantons im Obersten Justizrat Einsitz nehmen könnten.
Justizdirektor Claude Grandjean äusserte ebenfalls grosse Bedenken, sollten die Befugnisse des Justizrates in der Verfassung verankert werden. Seiner Ansicht nach muss diese Frage eingehend studiert werden. Er versprach denn auch, dass der Staatsrat sofort mit einem Entwurf aufwarten würde, falls das Volk Nein zur neuen Verfassung sagen sollte. Er hoffte aber, dass die Verfassungsräte die Lehren aus der gestrigen Debatte im Grossen Rat ziehen werden.

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