Sense

Samstag 1. Februar 2003, Sense


Interesse für Verfassung geweckt
Sensler Forum über Themen des neuen kantonalen Grundgesetzes
Die Sensler Deputation im Verfassungsrat hat an dem von ihr durchgeführten Forum aufschlussreiche Hinweise im Hinblick auf die weitere Arbeit erhalten. Sie hofft, dass dank der Veranstaltung das Interesse für die neue Verfassung in der Bevölkerung wächst.
Von WALTER BUCHS
Wie im Kommunikationskonzept des Verfassungsrates vorgesehen, hat die Sensler Deputation auf Donnerstagabend zu einer öffentlichen Veranstaltung eingeladen. Die Vorbereitungsgruppe hatte eingangs fünf Themenkreise vorgestellt, die von den rund 70 bis 80 Anwesenden anschliessend in Gruppen besprochen wurden.
Für straffe und verständliche Verfassung
Aus verschiedenen Voten im Laufe des Abends, der im Gebäude der OS Tafers durchgeführt wurde, war deutlich die Erwartung hörbar, dass die Formulierungen in der Verfassung klar und unmissverständlich sein sollen. Bei verschiedenen Artikeln wurde bemängelt, dass diese bereits viel zu detailliert ausformuliert seien. Die Regelungsdichte solle nicht zu hoch sein. Wie der Leiter der Veranstaltung, Anton Brülhart, Düdingen, betonte, stellt das Grundgesetz sozusagen den Rohbau des Staatswesens dar. Es gehe nicht darum, bereits auf dieser Ebene «die Farbe der Tapeten zu bestimmen».
In der von Daniel de Roche, Grossguschelmuth, geleiteten Gruppe war unbestritten, dass die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Kirche weiterhin öffentlich-rechtlich anerkannt werden. Die Ausgestaltung der vorgesehenen «Mandatssteuer» müsse allerdings noch besser durchdacht werden. Geteilt war die Meinung darüber, ob auch andere, nichtchristliche Kirchen die genannte Anerkennung sollten geniessen dürfen.
Kompromiss annehmbar?
Die Sprachenfrage beschäftigte die von Monika Bürge-Leu, Wünnewil, geleitete Diskussionsrunde. Dabei wurde die Frage erörtert, ob der in der vergangenen Woche vom Verfassungsrat verabschiedete Kompromissvorschlag aus Deutschfreiburger Sicht annehmbar sei oder nicht. In diesem wird bekanntlich der Begriff «Territorialitätsprinzip» (FN vom 23. und 30. Januar) entgegen den Ratschläge von namhaften Fachleuten und der Mehrheit der vorberatenden Kommission wieder ausgenommen. Als positiv wurde vermerkt, dass in der aktuellen Version die Anerkennung der Zweisprachigkeit und die Verpflichtung zur Förderung der Verständigung unter den kantonalen Sprachgemeinschaften dem Territorialitätsprinzip klar vorangestellt sei. In der von Moritz Boschung präsidierten Arbeitsgruppe zu den «Territorialen Einheiten» wurden die Beibehaltung der Amtsbezirke und die Stärkung der Autonomie der Gemeinden klar befürwortet. Zu diesem Zweck müssten Letztere aber leistungsfähiger sein, was weitere Fusionen bedinge. Zudem sollten für die staatlichen Strukturen offenere Lösungen vorgesehen werden, um künftige Anpassungen nicht zu erschweren.
Kantonale oder Bundeslösung?
In der Gesprächsrunde, die von Anna Petrig, Freiburg, moderiert wurde, war die Notwendigkeit einer Mutterschaftsversicherung unbestritten. Die vom Verfassungsrat vorgeschlagene kantonale Lösung wurde aber mit einer gewissen Skepsis aufgenommen, da sowohl in der Anwendung als auch bei der Finanzierung Probleme auftauchen würden. Eine Bundeslösung wäre einfacher. Deshalb wurde allenthalben der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass Letztere in Kraft tritt, bevor der Kanton handeln muss. Mit einer gewissen Zurückhaltung wurde ebenfalls der Vorschlag aufgenommen, den Ausländerinnen und Ausländern unter gewissen Bedingungen auf Gemeindeebene das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren, wie Peter Jaeggi, Schmitten, aus seiner Gruppe rapportierte. Als der Vorschlag dann im Plenum nochmals zur Diskussion gestellt wurde, wurden dann allerdings keine Vorbehalte mehr angemeldet.
«Ergiebige Gespräche»
Zum Schluss der Veranstaltung bedankte sich Anton Brülhart im Namen der Deputation für die «spannenden Gespräche und die wesentlichen Signale», welche ausgestrahlt wurden. Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass die in Ausarbeitung stehende Verfassung in den kommenden Monaten an vielen Veranstaltungen thematisiert werde. Die Mitglieder des Verfassungsrates stünden dabei als Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Verfügung.
Nach der ersten Lesung des Vorentwurfs findet von April bis Juni eine öffentliche Vernehmlassung statt. In dieser Zeit, nämlich am 8. Mai, findet im Sensebezirk ein zweites öffentliches Forum statt. Auch im Seebezirk ist ein solches vorgesehen, nämlich für den 3. April.



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