Kanton

Samstag 25. Mai 2002, Kanton


Umfassende Begleitung

Von WALTER BUCHS

Bei der Beratung, wie künftig die Beziehungen zwischen Staat und Kirchen im Kanton Freiburg ausgestaltet werden sollen, wurde gestern im Verfassungsrat wie erwartet viel über Geld und die Betreuung irdischer Güter gesprochen. Zur Begründung der eigenen Position wurden ebenfalls zahlreiche persönliche Erfahrungen angeführt. Beides ist wichtig und hilfreich, kann und darf aber gerade in dieser Frage nicht ausschlaggebend sein.
Wenn der Staat in seinem Grundgesetz die unverzichtbare Rolle und Funktion der Glaubensgemeinschaften anerkannt, nimmt er die Menschen in erster Linie als Wesen ernst, die sowohl köperlich-materielle als auch spirituell-geistige Bedürfnisse haben. Gleichzeitig gibt er zu, dass er selber nicht für alle Bereiche zuständig ist, sondern lediglich für die irdische Wohlfahrt. Staat und Kirchen brauchen somit einander, um für die Einzelnen in einem umfassenden Sinne die Voraussetzungen für ein gelingendes Leben zu schaffen.
Die Individualisierung des Lebens bereitet auch dem Staat, der in manchen Sparten auf dem Milizsystem aufbaut, etliche Sorgen. Gerade in diesem Bereich kann der Staat von den Gemeinschaft stiftenden Aktivitäten der Kirchen profitieren. Dabei ist namentlich das Angebot in den (kulturellen) Vereinen zu erwähnen, die im Dienst der Pfarreien und Kirchgemeinden stehen. In diesem Zusammenhang wird leider nicht selten die Bildungsarbeit der Kirchen vergessen. All dies wirkt identitätsstiftend und trägt zum sozialen Zusammenhalt bei, ohne den ein demokratisch strukturierter Staat nicht auskommt.
Es gibt somit in unserem Kanton keinen Grund, an den Beziehungen zwischen Staat und anerkannten Kirchen etwas Grundlegendes zu ändern. Nichtsdestotrotz ist es notwendig, dass sich beide immer wieder fragen, ob sie den wirklichen Bedürfnissen der Menschen Rechnung tragen.


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