Schwerpunkt

Samstag 27. April 2002, Schwerpunkt


Stärker in die Pflicht genommen
Verfassungsrat setzt die Leitplanken für Grossen Rat und Staatsrat
Die Rolle des Grossen Rates soll in Zukunft gestärkt werden. Deshalb schlägt der Verfassungsrat neue Rechte vor. Dies bedeutet, dass das Parlament dann auch vermehrt in die Pflicht genommen wird.

FREIBURG. In der am Freitag zu Ende gegangenen April-Session hat sich der Verfassungsrat schwergewichtig mit den Thesen befasst, welche den Grossen Rat und den Staatsrat betreffen. Eine Hauptzielsetzung bestand dabei darin, dem Parlament wieder mehr Gewicht zu geben und seinen Einfluss zu verbessern. Deshalb schlägt das Plenum zu seinen Gunsten beispielsweise ein Mandatsrecht und ein Vetorecht für Ausführungsreglemente von Gesetzen vor. Es soll in der künftigen Verfassung ebenfalls mehr Kompetenzen bei der Überprüfung der Staatsausgaben und der Gewährung von Subventionen erhalten. Zudem erhält der Grosse Rat ein eigenes Sekretariat mit einem Generalsekretär. All diese Vorschläge sollen nun aber nicht in Form von Thesen, sondern bereits in einen Verfassungsentwurf verpackt in die Vernehmlassung geschickt werden. wb
Bericht auf Seite 3

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