Kanton

Donnerstag 25. April 2002, Kanton


Kurskorrektur vorgenommen
Nicht die im Plenum behandelten Thesen, sondern ein Verfassungsentwurf wird in die Vernehmlassung geschickt. Auf Antrag der CVP hat dies der Rat am Mittwoch mit 63 zu 47 Stimmen beschlossen.

Im Herbst 2000 hatte der Verfassungsrat beschlossen, die von den Kommissionen vorgeschlagenen und von ihm diskutierten Thesen im Sommer 2002 in eine breite Vernehmlassung zu schicken und erst anschliessend einen Verfassungsentwurf ausarbeiten zu lassen. Aufgrund des bisherigen Arbeitsergebnisses und der gemachten Erfahrungen hatte die CVP-Fraktion im März beantragt, jetzt sofort einen ersten Verfassungstext ausarbeiten zu lassen, diesen in den Kommissionen und im Plenum zu beraten und anschliessend die Vernehmlassung zu eröffnen (FN vom Dienstag).
Gestern wurde der Antrag nun behandelt. Im Namen des Büros hat Vize-Präsident Christian Levrat begründet, warum er dies zur Ablehnung empfiehlt. Zudem erläuterte er das von der Arbeitsgruppe «Vernehmlassungsverfahren» korrigierte Vorgehen. Im Namen der CVP-Fraktion kritisierte Laurent Schneuwly das Büro, welches den CVP-Antrag nicht objektiv und gründlich analysiert habe. Die Verlängerung des Prozederes und die Erhöhung der Kosten werde viel zu pessimistisch eingeschätzt. Dazu hatte die CVP neue Unterlagen vorgelegt.
Verbissenes Seilziehen
Der Vorschlag der CVP wurde von den Fraktionen FDP, Öffnung und SVP unterstützt. Der Fraktionschef der Freisinnigen, Denis Boivin, machte geltend, dass das Dokument, das in die Vernehmlassung geht, bereits die Form einer möglichen Verfassung haben sollte. Das sei eine Frage der Ehrlichkeit. Sonst würde man einen negativen Ausgang der Volksabstimmung riskieren.
Die Bürgerliste sowie die CSP und SP waren gegen den Ordnungsantrag. Im Namen der CSP stellte Reinold Raemy fest, dass die bisherige Arbeit ganz auf das vom Büro vorgeschlagene Vorgehen ausgerichtet war. Die Abstimmung erfolgte anschliessend unter Namensaufruf. wb


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