Kanton

Donnerstag 14. März 2002, Kanton


In der Mutterschafts-Versicherung dem Bund zuvorkommen
Freiburger Verfassungsrat will die Mutterschafts-Versicherung kantonal verankern
Freiburg soll eine kantonale Mutterschafts-Versicherung erhalten. Der Verfassungsrat hat sich hingegen vor einer Definition der Familie gesträubt und den Begriff in der These sehr allgemein belassen.
Von CHRISTIAN SCHMUTZ
Zu Beginn der Märzsession hat der Verfassungsrat gestern das letzte Drittel der Thesen der Kommission 2 (Grundrechte, -pflichten und Soziales) behandelt. Soll der Kanton Freiburg eine Mutterschaftsversicherung bekommen, bevor der Bund diese obligatorisch erklärt, wurde gefragt.
Unbestritten war die Notwendigkeit einer Mutterschafts-Versicherung. Es brauche einen würdigen Start ins Leben, sagte Françoise Ducrest (Stadtbewegung) stellvertretend für viele andere. FDP und SVP forderten, die Bestrebungen auf Bundesebene zu belassen, weil sonst ein Ungleichgewicht zwischen den Kantonen entstehen könnte. Katharina Thalmann (SVP, Murten) sprach von einer unvermeidlichen Steuererhöhung.
Keine Geduld mehr
Die CVP spielte das Zünglein an der Waage: «Natürlich haben wir Interesse an einer eidgenössischen Regelung, aber das lange Warten muss ein Ende haben», sagte Sprecherin Antonietta Burri-Ellena (Düdingen). Es brauche noch zu lange und das vorgeschlagene Projekt gehe an Hausfrauen, Bäuerinnen und Selbstständigerwerbenden vorbei, sagte Alexandre Grandjean (SP, Murten) als Vertreter der Jungen. Die Vorlage wurde klar mit 86 zu 27 Stimmen verabschiedet und in die Vernehmlassung geschickt.
Chancenlos waren drei Änderungsanträge von Joseph Rey (CSP, Freiburg) und einer von Nicolas Grand (CVP, Romont). Hingegen brachte Moritz Boschung (Düdingen) als Sprecher der CVP-Fraktion die Änderung durch, die These «Der Mutterschaftsurlaub dauert 16 Wochen» umzuwandeln in «Der Mutterschaftsurlaub dauert mindestens 14 Wochen».
Homosexuelle oder nicht?
Eine Mutterschaft hat das Zusammenleben in der Familie zur Folge. Der Verfassungsrat hat auch zu diesem Thema die Thesen der Kommission unter Präsident Adolphe Gremaud (Öffnung, Freiburg) behandelt. Sollte man Familien allgemein als «Gemeinschaft von Erwachsenen und Kindern» ansehen oder sie - wie die CVP und die SVP vorschlugen - einschränken auf eine «Gemeinschaft von Eltern und Kindern»? Das Ziel dieses Antrags war, homosexuelle Paare, die Kinder adoptierten, aus dem Schutz des Staates auszuklammern.
Denis Boivin (FDP, Freiburg) rief dazu auf, in der Verfassung nicht die Familie definieren zu wollen, sondern sich dort so knapp wie möglich zu halten. Nachdem sich sein Antrag gegen die anderen Vorschläge aus dem Plenum durchgesetzt hatte, schlug er mit 61 zu 54 Stimmen auch den Antrag der Kommission zwei. Hingegen wollte die FDP zwei weitere Thesen zum Thema streichen, was klar abgelehnt wurde. Der Staat soll also eine umfassende Familienpolitik entwickeln.
Die Bedeutung der verschiedenen Familienformen sollen anerkannt werden, obwohl SVP und CVP andere Anträge gestellt hatten. Gestrichen wurde aber nach Stichentscheid von Präsidentin Katharina Hürlimann (FDP, Kerzers) die These, dass jedes Kind unabhängig vom Einkommen seiner Familie Anspruch auf eine Deckung seiner Unterhalts- und Erziehungskosten hat.
Mit 59 zu 47 Stimmen wurde ein Änderungsantrag der CVP-Vertreter André Schönenweid (Freiburg) und Jacques Repond (Grolley) angenommen, nach dem die ausserschulische Betreuung nicht eine obligatorische, sondern nur eine fakultative Staatsaufgabe sein solle. Erfolgreich war auch die FDP mit ihrem Antrag, zwei Präzisierungen zu den Interessen und der politischen Integration der Jugend nur untergeordnet zu behandeln. Kanton und Gemeinden sollen aber die Bereiche der Kinder und Jugendlichen in ihrer Politik berücksichtigen und die Aktivitäten der Jugend unterstützen.

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