Schwerpunkt

Samstag 23. Februar 2002, Schwerpunkt


Für ein Recht auf Mindestlohn
Erwerbstätige sollen ihre Grundbedürfnisse mit dem Einkommen decken können
Der Verfassungsrat hat eine These verabschiedet, gemäss der die Höhe des Mindestlohns künftig in einem Gesetz festgehalten wird. Ein in der Verfassung formuliertes Sozialziel soll die Grundlage dazu bieten.

FREIBURG. Die Thesen zum «Recht auf einen Mindestlohn» haben am Freitagvormittag im Verfassungsrat zu einer Grundsatzdebatte über die Bekämpfung der «neuen Armut» geführt. Die Fraktionssprecher waren sich darin einig, dass es skandalös ist, wenn in Vollzeit erwerbstätige Personen mit dem Lohn den Lebensunterhalt nicht bestreiten können.
Nach langer Debatte entschied die Merhheit auf Antrag der CVP, die Forderung nach einem Mindesteinkommen, welches die Grundbedürfnisse deckt, nicht als Sozialrecht, sondern als Sozialziel in die Verfassung aufzunehmen. Überraschend war dann der Mehrheitsentscheid, die Höhe des Mindestlohnes auf Gesetzesstufe zu bestimmen.
Der Verfassungsrat hat gestern seine Februarsession abgeschlossen, die geprägt war von vielen Zusatzanträgen. Diese führten zu zeitraubenden Abstimmungsverfahren. So konnte das Programm nicht eingehalten werden. wb
Bericht auf Seite 3

Zurück