Kanton

Samstag 18. November 2000, Kanton


Volksabstimmung anfangs 2004?
Terminplan für die Ausarbeitung der Verfassung vorgelegt
Die neue Kantonsverfassung soll wie vorgesehen innert drei Jahren ausgearbeitet werden. Das Büro des Verfassungsrates hat eine entsprechende Gesamtplanung beschlossen. Die vorgesehenen Sachbereichskommissionen werden im Januar gebildet.
Von WALTER BUCHS
Nach der Vereidigung des Verfassungsrates am vergangenen 4. Oktober hat sich das Büro in Zusammenarbeit mit den Fraktionspräsidenten auf das weitere Vorgehen geeinigt. Wie die Mitglieder des Präsidiums gestern an einer Medienorientierung bekannt gegeben haben, werden im Januar zwei Plenarsitzungen stattfinden.
Nach der Bildung der Kommissionen werden diese von Februar bis Dezember 2001 die ihnen zugeteilten Themenbereiche zu bearbeiten und dem Verfassungsrat Bericht zu erstatten haben. Das Jahr 2001 wird somit, wie Präsidentin Rose-Marie Ducrot am Freitag unterstrich, eine ganz wichtige Etappe in der Ausarbeitung der neuen Verfassung sein (siehe Kasten).
Acht Kommissionen geplant
Das Büro hatte die innerhalb der Verwaltung bereits seit einigen Jahren bestehende Projektoberleitung gebeten, im Hinblick auf die zu bearbeitenden Themen einen Vorschlag zu unterbreiten. Wie der Generalsekretär der Direktion des Innern, Claude Yerly, hiezu verriet, werden acht Sachbereichskommissionen vorgeschlagen.
Das Büro wird im Dezember einen entsprechenden Entwurf zu Handen des Plenums ausarbeiten. Die Kommissionen werden formell an der Plenarsitzung vom 31. Januar 2001 gebildet. Gemäss Geschäftsordnung muss jedes Mitglied des Verfassungsrates mindestens in einer Kommission mitarbeiten, und jede Fraktion hat das Anrecht, in jeder Kommission vertreten zu sein.
An der gleichen Sitzung wird ebenfalls das Vernehmlassungs- und Kommunikationskonzept verabschiedet. Eine Delegation des Büros mit einem Vertreter der Fraktionen ist bereits beauftragt worden, einen Entwurf auszuarbeiten. Gemäss Präsidentin Ducrot werden die interessierten Kreise noch zu einer Stellungnahme eingeladen.
Klausurtagung anfangs Januar
Eine erste Plenarsitzung wird am 10. Januar in Grangeneuve in Form einer Klausurtagung stattfinden. Das Büro und die Fraktionspräsidenten haben es als sinnvoll erachtet, «die Arbeiten an der Verfassungsrevision mit einer informellen, offenen Klausurtagung zu beginnen». Es wird dabei um allgemeine Information über den materiellen Bereich oder die groben inhaltlichen Leitlinien eines neuen Grundgesetzes für den Kanton gehen. Dann ist eine Diskussion über das Vorgehen bei der Revision vorgesehen, dies insbesondere anhand der Erfahrungen anderer Kantone. Dem wird sich eine Diskussion über die wichtigsten Bereiche und die gewünschten Schwerpunkte der Revision anschliessen.
Ziel des Präsidiums ist es, den Mitgliedern des Verfassungsrates hauptsächlich zu ermöglichen, sich auf die Beratungen und die Beschlüsse vorzubereiten, welche die Einsetzung der Sachkommissionen betreffen, und sich auch Gedanken zu machen, wo sie selber ihre Anliegen und Kompetenzen einbringen können. Die Fraktionspräsidenten sind mit der Vorbereitung dieser Tagung beauftragt worden.
Mit Ausnahme der Klausurtagung beim Start der Arbeiten im kommenden Jahr möchte das Büro die Plenarsitzungen grundsätzlich im Saal des Grossen Rates im Rathaus abhalten. Es hat beim Staatsrat ein entsprechendes Gesuch eingereicht.
Budget und Personal
Wie Vize-Präsidentin Käthi Hürlimann vor den Medien ausführte, liegt bereits ein Budget für das kommende Jahr sowie eine Finanzplanung für die Jahre 2002 bis 2004 vor. Danach geht das Büro davon aus, dass pro Jahr ein Kredit von ungefähr einer Million Franken notwendig wäre, der auch die Sekretariatskosten und notabene ebenfalls die Auslagen für die Simultanübersetzung an den Plenarsitzungen und die Entschädigung der Mitglieder umfasst.
Das Gesamtbudget für die Dauer der Arbeiten beläuft sich auf 3,7 Millionen Franken. Der Staatsrat ist ersucht worden, diesen Betrag als Globalbudget bereitzustellen. Der Verfassungsrat könnte diesen dann je nach Fortgang der Arbeiten brauchen.
Der Generalsekretär resp. die Generalsekretärin ist gemäss Geschäftsordnung vom Verfassungsrat selber zu wählen. Dies wird am 10. Januar geschehen. Wie Vize-Präsident Christian Levrat bekannt gab, sind auf die Stellenausschreibung 15 Bewerbungen eingegangen. Das Büro werde dem Plenum einen einzigen Vorschlag unterbreiten. Im Weiteren sind drei zusätzliche Stellen vorgesehen. Zwei Juristen sowie eine Verwaltungssekretärin, wobei namentlich für die Begleitung der Arbeiten der Kommis- sionen eine Aufteilung in Teilzeitstellen ins Auge gefasst wird.
Das Sekretariat des Verfassungsrates wird sich an der Reichengasse 58 in Freiburg befinden. Die Räumlichkeiten sollten bis Ende Januar 2001 verfügbar sein.
Terminplanung
Das Büro des Verfassungsrates hat sich auf eine Gesamtplanung der Arbeiten zur Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung geeinigt. Die Einzelheiten werden noch in einer Botschaft zu Handen des Plenums festgehalten. Die sechs Etappen sehen wie folgt aus:
l November 2000 bis Januar 2001: Vorbereitende Arbeiten und namentlich Bildung der Kommissionen;
l Februar 2001 bis Dezember 2001: Ausarbeitung der Themen oder Vorschläge durch die Sachbereichskommissionen;
l Januar 2002 bis Juni 2002: Prüfung der Themen oder Vorschläge im Plenum (erster Einsatz der Redaktionskommissionen);
l Juli 2002 bis Februar 2003: Breit angelegte Vernehmlassung;
l März 2003 bis Dezember 2003: Ausarbeitung und Beratung des Vorentwurfs;
l Anfang 2004: Volksabstimmung.
  wb

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