Kanton

Donnerstag 18. Mai 2000, Kanton


Nun beim Bundesgericht
Beschwerde gegen Verfassungsratswahl
Nun ist es am Bundesgericht zu entscheiden, ob die Verfassungsratswahl vom 12. März ungültig war, weil der Staatsrat dem Stimmvolk keine Wahlanleitung verteilt hat. Maria Theresia Zurron, Schmitten, hat beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, nachdem der Staatsrat ihre Beschwerde abgelehnt hat.

Maria Theresia Zurron von der «Lebendigen Demokratie» verlangt vom Bundesgericht nicht nur die Annullierung der Verfassungsratswahlen, sie möchte auch, dass das Bundesgericht in Form einer superprovisorischen Verfügung veranlasst, dass der Verfassungsrat ab sofort keine weiteren vorbereitenden Handlungen mehr vornehme und vor allem auch die erste Sitzung vom 30. Mai abgesagt werde. «Es ist nun offensichtlich sinn- und zwecklos und führt zudem zu ungerechtfertigten öffentlichen Ausgaben, wenn ein staatliches Gremium tagt und Beschlüsse fasst, das aufgrund einer ungültigen Wahl keinerlei Legitimation zu verbindlichen Handlungen haben kann», begründet sie ihr Gesuch nach einer vorsorglichen Verfügung. «Auch gebietet es der Respekt vor der Würde staatlicher Organe, dass alles unternommen wird, um zu verhindern, dass die Tätigkeiten solcher Organe mangels Legitimation zur Farce werden», schreibt sie dem Bundesgericht weiter.
Maria Theresia Zurron macht das Bundesgericht darauf aufmerksam, dass kein Abstimmungs- oder Wahlergebnis anerkannt werden dürfe, welches nicht den freien Willen der Stimmbürger zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Ihrer Meinung nach wurde aber diese Bedingung bei den Verfassungsratswahlen vom 12. März nicht erfüllt, da nicht alle Bürgerinnen und Bürger wussten, wie sie vorzugehen haben. So macht sie das Bundesgericht darauf aufmerksam, dass am gleichen Tag auch eidgenössische Abstimmungen stattfanden, bei denen eine Stimmbeteiligung von 40,41 Prozent festgestellt worden sei, gegenüber 37,4 Prozent bei den Verfassungsratswahlen.
Weiter teilt sie den Herren in Lausanne mit, dass nicht alle Bürgerinnen und Bürger wussten, dass nicht kumuliert werden durfte. Auch wären sich einige nicht über die Folgen einer Liste ohne Parteibezeichnung bewusst gewesen.Die Beschwerdeführerin lässt auch die Feststellung des Staatsrates nicht gelten, er hätte das Stimmvolk mittels einer Pressemitteilung über das Wahlvorgehen informiert. «Das Argument des Staatsrates kann den Eindruck erwecken, die Freiburger Medien stünden gleichsam als verlängerter Arm im Dienste der Regierung», hält sie dazu fest und erinnert daran, dass die Medien selber entscheiden können, was sie publizieren. Zudem seien nicht alle Bürger Abonnenten einer Freiburger Tageszeitung.
Sie wehrt sich ebenfalls gegen das Argument des Staatsrates, die Freiburger Stimmbürger seien über die Grossratswahlen (gleiche Wahl wie in den Verfassungsrat) gut informiert. «Die Freiburger Stimmbürger haben anlässlich von kantonalen Wahlen bisher noch überhaupt nie eine amtliche Wahlanleitung erhalten. Sodann lässt der Staatsrat völlig ausser Acht, dass die Wählerschaft sich in ihrer Zusammensetzung ständig ändert, dass es bei jeder Wahl Wähler gibt, die zum ersten Mal an die Urne gehen», begründet sie weiter, weshalb die Verfassungsratswahlen zu annullieren seien.  az

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