Kanton

Dienstag 1. Februar 2000, Kanton


Erfreuliches Interesse

Im Juni letzten Jahres hat das Freiburger Stimmvolk in seltener Einmütigkeit beschlossen, dass der Kanton Freiburg eine neue Staatsverfassung bekommen solle. Man war sich also einig darüber, dass das heutige, über 140-jährige Grundgesetz, an dem nicht weniger als vierzig Male herumgeflickt worden war, nicht mehr zeitgemäss ist und dass am Beginn des neuen Jahrtausends die Grundzüge der staatlichen Ordnung neu zu schreiben sind.
Es war ebenfalls die Frage zu beantworten, wer diese packende Aufgabe übernehmen solle. Die geltende Verfassung, wie das auch in den meisten anderen Kantonen der Fall ist, sieht dafür entweder den Grossen Rat oder einen eigens zu wählenden Verfassungsrat vor. Das Stimmvolk hat am 13. Juni 1999 beschlossen, dass die Ausarbeitung des Jahrhundertwerkes einem Verfassungsrat zu übertragen sei.
Aus den eingereichten Wahllisten für den Verfassungsrat geht nun hervor, dass etwas überraschend lediglich ein gutes halbes Dutzend Mitglieder des Grossen Rates sich um einen Sitz im Verfassungsrat bewerben. Viele werden sich wohl gesagt haben, dass nach dem Willen des Volkes vorwiegend Personen, die nicht schon auf Kantonsebene ein politisches Mandat ausüben, im Verfassungsrat Einsitz nehmen sollten. Für viele hat sicher auch die zusätzliche Belastung der neuen, anspruchsvollen Aufgabe abschreckend gewirkt. Es ist deshalb zu begrüssen, dass etliche frühere Mitglieder des Kantonsparlaments kandidieren. Neben neuen, auch unkonventionellen Ideen wird nämlich im Verfassungsrat sicher auch die (politische) Erfahrung wertvoll und notwendig sein.
Seitdem feststand, dass ein Verfassungsrat zu wählen ist, hat man sich oft die Frage gestellt, ob sich denn auch genügend Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgabe interessieren. Die Anzahl Listen, namentlich auch jene, die nicht von den eingesessenen Parteien stammen, und die Vielzahl der Kandidatinnen und Kandidaten zeigen, dass das Interesse erfreulicherweise bei Jung und Alt sowie in allen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten vorhanden ist.
Man kann also der Wahl vom 12. März mit Zuversicht entgegensehen. Eine gute Auswahl ist vorhanden. Im Interesse des Kantons ist zu hoffen, dass diese Vielfalt dann auch unter den am 12. März Gewählten noch vorhanden sein wird.  Walter Buchs

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