Rentenrechner

Rentenrechner für den Pensionsplan der Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg.

Am 1. Januar 2022 trat der neue Plan mit Beitragsprimat in Kraft. Er verfügt über ein System mit steigenden Gutschriften und beinhaltet Übergangsmassnahmen für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens älter als 45 Jahre waren und vor dem 1. Januar 2019 angeschlossen wurden.

Mit diesem Rechner können Sie Ihre zukünftige Altersrente, die Auswirkungen eines Einkaufs oder eines Vorbezugs für Wohneigentum oder nach einer Scheidung simulieren.

Alle für die Berechnung erforderlichen Informationen finden Sie auf Ihrem letzten Versicherungsausweis.

Bestimmungen oder Leistungen, die sich auf verheiratete Ehegatten beziehen, gelten analog für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft gemäss Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Personen leben.

Hinweis für das Personal der öffentlichen Hand, das von der Altersgrenze für eine Pensionierung mit 62 Jahren betroffen ist: Der Rechner berücksichtigt die Rentenleistungen nicht, die in der Verordnung vom 7. Dezember 2021 über die Rentenbedingungen der Beamtinnen und Beamten der öffentlichen Hand vorgesehen sind. Die Simulationen zeigen daher nicht die Werte an, die der erwarteten Situation entsprechen. Um geeignete Simulationen zu erhalten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Der Rentenrechner funktioniert nur für den Pensionsplan der Kasse. Wenn Sie im BVG-Plan versichert sind, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.