Im Kanton Freiburg ist die Jagd vom 1. September 2023 bis am 15. Februar 2024 (ausser zusätzlicher Jagden) gestattet.
Informationen und Jagdperioden
Jagdsaison 2023-2024
Jagdsaison 2023-2024
Patent A - Jagd auf die Gämse
Jagd auf die Gämse (177 Tiere)
Die Jagd auf die Gämse ist vom 18. bis am 30. September 2023 sowie an drei zusätzlichen Samstagen (16. September, 7. Oktober und 14. Oktober 2023).
Spezialjagd (47 Tiere)
Die Spezialjagd findet vom 18. bis 23. September 2023 statt.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom Amt für Wald und Natur (WNA) kontrolliert.
Patent B – Jagd auf das Reh
Die Jagd auf das Reh findet vom 18. September (Bettag-Montag) bis 14. Oktober 2023 statt. Jägerinnen und Jäger, die über vier Kontrollmarken verfügen, müssen das vierte Reh in den Wildsektoren 0402, 0404, 0405, 1107, 1108, 1301, 1302, 1305, 1306, 1403, 1404, 1601, 1602, 1603, 1604, 1605 und 1606 erlegen.
Die Inhaberin oder Inhaber, die den Preis von Fr. 400 bezahlt hat, dürfen ein viertes Reh erst kaufen, wenn alle Kontrollmarken verwendet wurden. Die Zuteilung des Armbandes (eine Rehgeiss von 13 Kilogramm oder mehr mit Ausnahme der führenden Rehgeiss, oder ein Reh von weniger als 13 Kilogramm) erfolgt durch Auslosung direkt im Jagdgebiet.
Rehe unter 13 kg müssen dem für die Region zuständigen Wildhüter gemeldet werden. Er entscheidet und organisiert wenn nötig die Kontrolle.
Patent C – Jagd auf den Hirsch
Die Hirschjagd ist erlaubt vom 16. bis 28. Oktober 2023 und vom 4. bis 18. November 2023 in den BWR 1, 2 und 3. Das Amt für Wald und Natur (WNA) kann die Jagdsaison um die Dauer vom 20. bis 30. November 2023 verlängern, sollte das Kontingent nicht erreicht worden sein.
Das Kontingent wurde in diesem Jahr auf 185 Hirsche festgelegt:
- 30 Hirschstiere;
- 35 Spiesser;
- 60 Kühe oder Schmaltiere;
- 60 Kälber.
Sie können sich über die Hirschjagd informieren, indem Sie eine SMS auf T+41 79 512 96 21 senden, die Nachricht (Telefonbeantworter des WNA) wird täglich um 22 Uhr aktualisiert.
Die erlegten Tiere werden systematisch vom Amt für Wald und Natur (WNA) kontrolliert.
Die Hirschjagd wird vom 20. bis 30. November 2023 verlängert. Sie endet sobald das Kontingent erreicht ist.
Patent D – Jagd auf das Wildschwein
Wildschweinjagd im Sommer
Die Jagd ist am Dienstag, Donnerstag und Samstag gestattet (ausserhalb des Waldes) im Flachland und im Gebirge in folgenden Sektoren statt: 0202, 0701, 0702, 0703, 0704, 0705, 0706, 0903, 0904, 0905, 1001, 1002, 1004, 1005, 1101, 1103, 1301, 1302, 1303, 1305, 1306, 1401, 1405, 1406, 1501, 1502 und 1503.
Jagd im Gebirge
Die Inhaberin oder der Inhaber des Patents D ist berechtigt, vom 1. September bis zum 31. Dezember das Wildschwein ohne Fangzahlbeschränkung in der Ansitz- oder der Treibjagd ohne Hund (Treibjagd und Drückjagd) inner- und ausserhalb des Waldes zu jagen; der Kugelschuss mit der Waffe mit gezogenem Lauf ist gestattet.
Jagd im Flachland
- vom 1. September bis zum eidgenössischen Buss- und Bettag nur ausserhalb des Waldes
- vom Montag des eidgenössischen Buss- und Bettages bis 31. Januar im und ausserhalb des Waldes
Der Kugelschuss mit der Waffe mit gezogenem Lauf ist für die Treibjagd mit und ohne Hund (Ansitzjagd, Treibjagd und Drückjagd) gestattet.
Die Jagd auf das Wildschwein im Flachland zu den Bedingungen nach Artikel 23 und 64 JaV wird bis am 10. Februar 2024 verlängert.
Jagd in den kantonalen Schutzgebieten am Südufer des Neuenburgersees
- vom 15. Oktober bis 15. Januar 2024.
Patent E – Jagd auf Federwild im Flachland
Das Patent E berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber im Flachland zu jagen:
- Waldschnepfen:
- vom 20. Oktober bis 31. Oktober: Es ist verboten, mehr als eine Schnepfe pro Tag zu erlegen (maximal drei in dieser Zeitspanne)
- vom 1. November bis 14. Dezember: Es ist verboten, mehr als zwei Schnepfen pro Tag zu erlegen (maximal zehn während der gesamten Jagdsaison)
- Stockenten, Krickenten und Kormorane:
- vom Montag des eidgenössischen Buss- und Bettages bis zum 31. Januar.
Patent F – Jagd auf dem Neuenburgersee Wasserwild (vom Schiff)
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2023 bis am 31. Januar 2024 gestattet.
Patent G – Jagd auf dem Murtensee Wasserwild (vom Schiff)
Diese Jagd ist vom 1. Oktober 2023 bis am 31. Januar 2024 gestattet.
Patent H – Berufsfischer
Das Patent H berechtigt die aktiven Berufsfischerinnen und Berufsfischer, den Kormoran gemäss dem entsprechenden Konkordat ausserhalb der Schonzeiten zu jagen.
Jagdperioden 2023-2024
Die Tabelle der Jagdperioden 2023-2024 ist in pdf-Form unter der Rubrik "Download" herunterladbar.
Jagdzeiten tagsüber
Bei genügender Sicht und unter Vorbehalt der in der jährlichen Verordnung über die Planung der Jagd (Art. 56) vorgesehenen Verlängerungen oder Beschränkungen ist die Schussabgabe innerhalb folgender Tageszeiten gestattet:
- ab einer Stunde vor Sonnenaufgang gemäss den offiziellen Sonnenaufgangszeiten von Bern
- bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gemäss den offiziellen Sonnenuntergangszeiten von Bern
Die Jagd ist verboten:
- am Sonntag;
- an den Mittwochen und Freitagen in den Monaten September und Oktober (für die Jagd im Flachland);
- an den Freitagen in den Monaten November, Dezember, Januar und Februar (für die Jagd im Flachland und im Gebirge);
- an Neujahr (1. Januar), an Karfreitag, an Christi Himmelfahrt, an Fronleichnam, am Bundesfeiertag (1. August), an Mariä Himmel-fahrt (15. August), an Allerheiligen (1. November), an Mariä Emp-fängnis (8. Dezember), an Weihnachten (25. Dezember);
- ausserhalb der verschiedenen Jagdsaisons.
Download
- Jagdperioden 2023-2024 (pdf)
- Sonnenauf- und -untergang 2023-2024
- Jagd auf das Reh 2023
- kantonale Wildschutzgebiete Breccaschlund
- kantonale Wildschutzgebiete Dent-du-Chamois
- kantonale Wildschutzgebiete Dents-Vertes
- kantonale Wildschutzgebiete Raveires
- kantonale Wildschutzgebiete Kleinen Saane
- Surpierre
- Bewirtschaftungsräume (Jagd auf die Gämse)
- Bewirtschaftungsräume
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Elias Pesenti
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 30
Email
Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung: 22.01.2024