Die Erstellung von Gefahrenkarten und anderen Referenzen für die Prävention mittels Instrumenten der Raumplanung, aber auch technische und biologische Schutzmassnahmen gegen solche Prozesse, sowie die Überwachung kritischer Bereiche entsprechen den Aufgaben, welche die forstliche Gesetzgebung vorsieht.
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Herausgegeben von Amt für Wald und Natur
Letzte Änderung : 08/07/2019