Vom Verbot ausgenommen sind Saane, Grand Canal, Broyekanal sowie Greyerzer-, Schiffenen-, Murten- und Neuenburgersee.
Weitere Informationen für die Nutzniesser einer Bewilligung zur Wasserentnahme sind auf Internet verfügbar (www.fr.ch/wasserentnahme). Hier können sie erfahren, ob aufgrund der Wetterlage ausnahmsweise Wasserentnahmen aus gewissen Gewässern möglich sind.
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Letzte Änderung : 05/07/2019 -11h47