Einleitung
Im Auftrag des Bundesamts für Statistik (BFS) führt das Amt für Statistik des Kantons Freiburg bei den Gemeinden und diversen Dienststellen jährlich eine Bauerhebung durch.
Alle 10 Jahre erstellt das BFS anlässlich der eidgenössischen Volkszählung (VZ) das Inventar sämtlicher vorhandenen Wohngebäude und Wohnungen. Um diese Erhebung zu rationalisieren, hat der eidgenössische Bundesrat die Schaffung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) beschlossen, das die wichtigsten statistischen Grunddaten über die Gebäude und Wohnungen enthält. Ins GWR werden aber auch jene Gebäude aufgenommen, die regelmässig anlässlich der eidgenössischen Betriebszählung (BZ) erfasst werden.
Wozu ein GWR
Die Ziele des GWR sind:
- Modernisierung statistischer Erhebungen: bis zum Jahr 2010 sollen möglichst viele Daten aus Verwaltungsregistern entnommen werden können, um den Gebäudefragebogen für die nächste Volkszählung so weit wie möglich zu vereinfachen.
2. Verfügbarkeit eines neutralen und unabhängigen, georeferenzierten Adress-Registers für alle Gebäude des Kantons und der Schweiz, die eine Wohnung (VZ) oder Arbeitsstätte (BZ) enthalten.
3. Entwicklung von aufschlussreichen und effizienten Verwaltungsinstrumenten (Indikatoren) für die Gemeinden nach Harmonisierung mit dem Einwohner- bzw. Betriebsregister, z. B. für die Raumplanung, die Stromversorgung oder die Abwasser- und Abfallentsorgung.
4. Mittelfristige Revision der Erhebungsmethode zur Berechnung der Leerwohnungsziffer und des Mietpreisindexes.
5. Förderung der räumlichen Analyse von Volkszählungs-, Betriebszählungs-, und anderen Daten, indem Gebäudedaten zur Verfügung gestellt werden, die harmonisiert und geocodiert sind.
Implementierung des GWR
Die Daten der VZ 2000 bilden die Basis des GWR. Seit 2001 wird es in Koordination mit der jährlichen Baustatistik aktualisiert. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Gemeinden so präzise wie möglich auf die Bauerhebung antworten, insbesondere hinsichtlich des Datums des Baubeginns bzw. -endes bei den aufgeführten Dossiers.
Anhand der Informationen, die diese Erhebung liefert, erstellt das Amt für Statistik für jede Gemeinde des Kantons eine Liste mit allen Bauten, die zur Aktualisierung des GWR nötig sind und für die somit ein Fragebogen GEBÄUDE ausgefüllt werden muss.