Die Verfassung des Kantons Freiburg schreibt vor, dass der Staatsrat zu den Vorlagen der Bundesbehörden Stellung nimmt. Der Bau neuer Kernkraftwerke in der Schweiz ist jedoch ein sehr heikles Thema. Der Staatsrat wird deshalb im Rahmen des vorliegenden Verfahrens seine Verantwortung wahrnehmen und den Bundesbehörden eine Stellungnahme vorlegen, die sich auf eine sorgfältige Abwägung der Interessen abstützt. Auch wenn die Verfassung des Kantons Freiburg im Gegensatz zu anderen Kantonen nicht die Möglichkeit einer Konsultativabstimmung vorsieht, möchte der Staatsrat die Gelegenheit nutzen, um mit der Legislative des Kantons erste Gedanken über dieses Dossier auszutauschen. Deshalb informiert er den Grossen Rat über den Entwurf seiner Stellungnahme. Für die definitive Fassung der Stellungnahme wird jedoch alleine der Staatsrat verantwortlich sein.
Stromversorgung sicherstellen Nach Meinung des Staatsrats muss die Energiepolitik unbedingt vorrangig auf die rationelle Nutzung der Energie, beziehungsweise auf die Reduktion des Energiebedarfs und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ausgerichtet bleiben. Dennoch zeigt sich, dass kurz- und mittelfristig grosse neue Stromproduktionskapazitäten geschaffen werden müssen, dies insbesondere angesichts der Möglichkeiten zur Umsetzung von Stromsparmassnahmen, zur Nutzung des Potenzials von erneuerbaren Energiequellen und angesichts des Alters der bestehenden Kernkraftwerke. Doch die neu zu schaffende Produktionskapazität muss unbedingt auf die Ziele der nationalen Energiepolitik und die zu treffenden Massnahmen abgestimmt werden.
Ein Kernkraftwerk ergänzt durch Gaskraftwerke
Folglich vertritt der Staatsrat die Meinung, dass für die Übergangsphase grundsätzlich der Bau eines einzigen Kernkraftwerks gerechtfertigt ist, das kurz- und mittelfristig durch neue Gaskombikraftwerke ergänzt wird. Denn derartige Anlagen können durchaus ihren Platz in einem Kraftwerkpark haben, der die Entwicklung erneuerbarer Energien begünstigt, da die Stromproduktion aus diesen neuen erneuerbaren Energiequellen je nach Wetter sehr rasch und sehr stark schwanken kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Politik ihre Verantwortung wahrnimmt und sich den Herausforderungen stellt, die sie hinsichtlich der Reduktion des Energieverbrauchs und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen angenommen hat. In diesem Zusammenhang und nach dem Vorbild der deutschen Bundesregierung, die die Erhebung einer besonderen Gebühr zur Förderung von neuen erneuerbaren Energiequellen in Verbindung mit der Betriebsverlängerung der bestehenden Kernkraftwerke vorsieht, sollte auch der Bundesrat prüfen, ob und in welchem Ausmass eine derartige Förderung auch im Rahmen des Baus eines neuen Kernkraftwerks in der Schweiz möglich wäre.
Abschliessend erwähnt der Staatsrat, dass der Bau eines neuen Kernkraftwerks zwingend an die Bedingung geknüpft wird, dass ein globales und kontrolliertes Abfallmanagement aufgestellt, bestimmte Ergänzungsuntersuchungen für den Schutz der Bevölkerung durchgeführt und das Höchstspannungsnetz ausgebaut wird.