Der Vertrag und einige wichtige Fragen und Antworten zum Vertrag, sind auf der Website der swisstopo publiziert (https://www.swisstopo.admin.ch/de/wissen-fakten/geoinformation/austausch-unter-behoerden.html).
Wichtige Fragen zum Geodatenaustausch unter Behörden, welche den Kanton Freiburg betreffend, werden hier beantwortet.
Welche Geodaten sind betroffen?
Geobasisdaten des Bundesrechts, d.h. die im Anhang 1 der Verordnung über Geoinformation (GeoIV, https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20071088/index.html) aufgeführten Geodaten mit ihren Metadaten, Datenmodellen und Darstellungsmodellen.
Wer darf die Daten verwenden?
Das Nutzungsrecht wird den Bundes- und Kantonsorganen sowie den Gemeinden, gleichgestellten Gebietskörperschaften (z.B. Gemeindeverbänden) und Regionalstrukturen, den öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes und der Kantone sowie bestimmten natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts (z.B. Geometerbüros) eingeräumt.
Veröffentlichung und Gebühren
Geodaten der Zugangsberechtigungsstufe A (öffentlich zugänglich) können veröffentlicht werden, auch auf den Online-Karten der Empfängerbehörden; dies gilt nicht für Geodaten der Zugangsberechtigungsstufen B (beschränkt öffentlich zugänglich) und C (nicht öffentlich zugänglich).
Die Quelle und der zeitliche Status sind bei jeder Publikation in geeigneter Weise anzugeben, z.B. bei einer swisstopo-Geodaten in folgender Form: "Quelle: Bundesamt für Landestopografie swisstopo, 2021").
Der Austausch von Geodaten ist völlig kostenlos (Verbreitung, Nutzung, Veröffentlichung, Geodienste). Die Kosten des Vertrags werden von Bund und Kantonen getragen.
Wie erhält man Daten im Rahmen des Vertrags?
Es gibt mehrere Situationen:
- Kantonale Geobasisdaten: Diese müssen bei den zuständigen kantonalen Ämte bestellt werden. Die Kontaktinformationen finden Sie auf den in geocat.ch publizierten Metadaten (https://www.geocat.ch, siehe "Kontakt für die Ressource").
- Geobasisdaten des Bundes: Sie können im Kartenviewer des Geoportals des Bundes (https://map.geo.admin.ch) heruntergeladen oder bei den zuständigen Bundesämten bestellt werden.
- Geodaten von swisstopo, die nicht zum Download zur Verfügung stehen (z.B. ältere Versionen): Sie müssen beim GIS-Kompetenzzentrum des Kantons Freiburg (scg@fr.ch) bestellt werden, mit dem Vermerk "Austausch unter Behörden" im Titel der Meldung). Für die Bereitstellung der Daten kann eine Gebühr erhoben werden.
Eine Bestellung muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
- Erforderliche Geodaten
- Gewünschter Umfang
- Vorgesehene Nutzung
- Kontaktperson, Kontaktdaten
- Lieferadresse (E-Mail)