Besonderheiten der Demenzabteilungen
In den Demenzabteilungen gibt es ein spezifisches Pflegekonzept für die Betreuung von Personen mit psycho-geriatrischen Problemen.
Das gesamte Personal der Abteilung hat eine spezifische Ausbildung im Bereich der psycho-geriatrischen Pflege und die Anwesenheit einer auf Psychogeriatrie spezialisierten Pflegefachperson ist Pflicht. Die Betreuungspersonaldotation in diesen Abteilungen ist höher als in einer herkömmlichen Abteilung.
Ausserdem umfasst die Infrastruktur der Abteilung eine Rundumsicherung, Freilufträume und Gemeinschaftsräume (vgl. Pflegekonzept).
Anforderungen für die Aufnahme in einer Demenzabteilung
Die Demenzabteilung richtet sich an Personen, die aufgrund von kognitiven Störungen sowie gleichzeitig auftretenden, demenzspezifischen Verhaltensstörungen und/oder psychologischen Störungen nicht in einer Standard-Abteilung untergebracht werden können.
Personen mit psychiatrischen Störungen können in Ausnahmefällen und auf Vorweisen eines ärztlichen Attests ebenfalls aufgenommen werden.
Die Aufnahme in der Demenzabteilung ist nicht endgültig; die betroffene Person kann in eine andere Pflegestätte verlegt werden, je nach Entwicklung ihres Gesundheitszustandes, insbesondere auch dann, wenn die Verhaltensstörungen dauerhaft verschwinden.
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