Besitzt ein Arbeitnehmer einen Geschäftswagen und arbeitet er vollständig oder teilweise im Aussendienst (bspw. Handelsreisende, Kundenberater, Monteure, Arbeiter auf Baustellen und in externen Projekten), muss der Arbeitgeber unter Ziffer 15 den prozentmässigen Anteil Aussendienst bescheinigen. Zur Vereinfachung können sie den Anteil Aussendienst gemäss der von der ESTV erstellten Liste ermitteln
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Kantonale Steuerverwaltung
Letzte Änderung : 09/06/2020