Die Behörden des Kantons Freiburg
Die Legislative, die Exekutive und die Judikative sind die Behörden des Kantons Freiburg.
Freiburg in Zahlen > Website des Staatsrats
Legislative: Grosser Rat
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg ist die oberste Behörde des Kantons. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus. Gegenwärtig besteht das Parlament aus 110 vom Volk gewählten Mitgliedern.
Exekutive: Der Staatsrat
Der Staatsrat ist die ausführende Gewalt im Kanton und leitet die Verwaltung und die Politik im Kanton. Die sieben Mitglieder des Staatsrates arbeiten vollamtlich im Dienst des Kantons.
Die Judikative (das Gerichtswesen)
Die Judikative (das Gerichtswesen) umfasst alle Instanzen, die im Kanton Freiburg mit der Rechtsprechung befasst sind (Gerichte, Untersuchungs- richter, Friedensgerichte, Kommissionen und Oberämter).
Gemäss dem Grundsatz der Gewaltenteilung erfüllen die Gerichtsbehörden ihren Auftrag in völliger Unabhängigkeit und hat keinerlei Anweisungen oder Befehle der Legislative (Grosser Rat) oder der Exekutive (Staatsrat) entgegenzunehmen.