Digitale Kommunikation: Websites, Social Media, Intranet
Zusätzlich zur Information der Medien setzt der Staat das Internet als häufigstes Mittel für die direkte Information ein und berücksichtigt dabei die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (InfoV Art. 32). Der Staat Freiburg ist auch in den Social Media präsent.
Das Büro für Information hat im Bereich der elektronischen Information (digitale Kommunikation) folgende Aufgaben:
- Es sorgt für die allgemeine Koordination des Web-Portals des Staates Freiburg (www.fr.ch).
- Es berät und unterstützt die Website-Autoren bei Fragen zum Inhalt und zur Verlinkung.
- Es beantwortet die Fragen der Internetnutzerinnen und -nutzer via Kontaktformular
- Es funktioniert als Kompetenzzentrum für Social Media und Community Manager.
- Es verwaltet das Intranet der Verwaltung (intranet.fr.ch)
- Es verfolgt die Entwicklung der E-Government-Projekte und hält sich über den technologischen Fortschritt im Informationsbereich auf dem Laufenden.
Das Kapitel 4 der Richtlinie über die Information und die Kommunikation (InfoRL) stellt die Grundlagen für die Kommunikation über Internet dar.
Social Media
Die Social Media, auch soziale Netzwerke genannt, gehören inzwischen zum täglichen Leben. Aufgrund dieser Feststellung erliess der Staatsrat einen Leitfaden zur Nutzung der Social Media für die Verwaltungseinheiten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates. Die Kanzlei funktioniert über das Büro für Information als Kompetenzzentrum.
Präsenz auf freiwilliger Basis
Der erste Teil des Leitfadens regelt die Nutzung der Social Media für Verwaltungseinheiten des Staates, die auf freiwilliger Basis diesen Kommunikationskanal nutzen. Ziele: verbesserte Sichtbarkeit der Einheiten, die das wünschen, und intensiverer Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern.
Kontrollierte Öffnung für das Personal
Der zweite Teil des Leitfadens soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Staates helfen, die Social Media in Beruf und Privatleben besser zu verstehen und zu nutzen. Er soll auch die Grundlagen für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Medien festlegen.
Obwohl die Nutzung der Social Media wie diejenige des Internets immer beruflichen Zwecken vorbehalten ist, wird die gelegentliche Nutzung zu privaten Zwecken durch das Personal innerhalb der Grenzen, die sich aus der Dienstpflicht ergeben, die ganze Arbeitszeit der amtlichen Tätigkeit zu widmen, künftig toleriert. Das gilt unabhängig davon, ob Internet und Social Media von einem Gerät, das dem Arbeitgeber gehört, oder von einem, das der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gehört, aus genutzt werden. Die Artikel 7 und 8 der Verordnung über die Überwachung der Nutzung des Internets durch das Staatspersonal sehen bei Missbrauch Kontrollen vor.