Vorrang der elektronischen Fassung
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Nach dem Vorbild des Bundes und mehrerer Kantone hat der Kanton Freiburg beschlossen, dass künftig die elektronische Fassung seiner Gesetzessammlungen massgebend sein wird.
Infolgedessen hat der Staatsrat in seiner Sitzung vom 27. Juni 2017 beschlossen, auf den Druck der Systematischen Gesetzessammlung des Kantons Freiburg (SGF) zu verzichten.
Einsicht in die Gesetzgebung
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