Logo
Das Logo des Staates Freiburg setzt sich aus zwei untrennbaren Elementen zusammen:
- das stylisierte Freiburger Wappen (1)
- die zweisprachige Bezeichnung «ETAT DE FRIBOURG» «STAAT FREIBURG» (2)
Die ausschliessliche Verwendung des stylisierten Wappens anstelle des Logos ist eine Ausnahme und allein auf die Korrespondenz beschränkt.
- Das Hinzufügen oder die Verwendung der URL (Uniform Resource Locator = Internet-Adresse) www.fr.ch ist frewillig (3).
Je nach Anwendung kann das Logo horizontal dargestellt werden "Kompaktversion" genannt. Die Verwendung dieser Version hängt aber von restriktiven Weisungen ab.
Verwendungsbeschränkung
Die Verwendung des Logos ist nur nach den in der Logocharta klar definierten Regeln erlaubt. Änderungen oder Ergänzungen jeglicher Art, sei es der Farbe, des Designs oder der Form des Logos sind untersagt.
Das Logo darf nicht für Dokumente oder Handlungen verwendet werden, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstossen. Für die sachgemässe Verwendung des Logos muss eine Bewilligung beim Büro für Information der Staatskanzlei des Staats Freiburg eingeholt werden.
Eine Kopie des Dokuments mit dem Logo muss dem Amt für Drucksachen und Material DMA zur Validierung geschickt werden.
Documents
Beschränkung
Für die Verwendung des Logos bestehen Beschränkungen.