Geltungsbereich
Das neue Corporate Design ist einheitlich. Bis auf die vom Staatsrat bezeichneten Ausnahmen ist das Corporate Design für alle Einheiten der kantonalen Verwaltung verbindlich (Direktionen sowie untergeordnete und administrativ zugewiesene Verwaltungseinheiten).
Die Marke "ETAT DE FRIBOURG - STAAT FREIBURG" steht also für alle Ämter der Freiburger Kantonsverwaltung und trägt dazu bei, sie bekannt zu machen.
Die Gerichtsbehörden und der Grosse Rat haben das Corporate Design ebenfalls übernommen, verwenden jedoch ein eigenes Logo.