Es ist keine Revolution, viel eher eine Anpassung, die der Staatsrat vorgenommen hat. Durch eine teilweise Neuverteilung der Aufgaben unter den Direktionen wollte er die Organisation seiner Verwaltung an die neuen Gegebenheiten angleichen.
Am 1. Januar 2011
- wird das Amt für Gesetzgebung (bisher bei der Sicherheits- und Justizdirektion) der Staatskanzlei unterstellt. Ausgenommen ist die 50%-Stelle einer Juristischen Beraterin/eines Juristischen Beraters, die zum Generalsekretariat der Sicherheits- und Justizdirektion wechselt. Damit wird die Staatskanzlei mit sämtlichen Aufgaben betraut, die die Einheitlichkeit und die Qualität der freiburgischen Gesetzgebung garantieren sollen. Zudem wird sie für die allgemeine Gesetzgebung verantwortlich sein.
- ist nicht mehr das Präsidium politisch verantwortlich für die Aussenbeziehungen, sondern der Volkswirtschaftsdirektor. Mit dieser Änderung soll die Kontinuität in den Aussenbeziehungen der Regierung verbessert werden.
- wechselt das Dossier Entwicklungshilfe von der Staatskanzlei zur Sicherheits- und Justizdirektion. Damit werden die Integrations-bemühungen und die Entwicklungshilfe in der gleichen Direktion zusammengefasst.
- instruiert die Staatskanzlei die Beschwerden an den Staatsrat, und nicht mehr die Staatsanwaltschaft. Diese Änderung ist eine Folge des neuen Justizgesetzes, das am 1. Januar 2011 in Kraft tritt und die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft neu regelt.
- übernimmt die Sicherheits- und Justizdirektionvon der Volkswirtschaftsdirektion die Schlichtungskommissionen betreffend Missbräuche im Mietwesen; auch dieser Wechsel ist eine Folge des neuen Justizgesetzes.
Am 1. Januar 2012
- wird das Amt für Verkehr und Energie (bisher bei der Volkswirtschaftsdirektion), mit Ausnahme der Energiefachstelle, der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion unterstellt. Durch diese Änderung wird die Verantwortung für sämtliche Infrastrukturen im Bereich der Mobilität in derselben Direktion zusammengefasst.
- wird aus der Energiefachstelle des Amt für Verkehr und Energie das neue Amt für Energie. Damit wird angedeutet, wie bedeutend Energiefragen in unserer Gesellschaft sind.
Das Staatsarchiv (heute bei der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport) wird der Staatskanzlei unterstellt, sobald das neue Archivgesetz, das derzeit ausgearbeitet wird, in Kraft tritt. Dadurch wird die Staatskanzlei verantwortlich sein für die Aufgaben im Bereich der Archivierung der Dokumente und der Verwaltung der Archive, wie es bereits heute in mehreren Kantonen der Fall ist.