Gesuch um finanzielle Unterstützung für Sportbauten
Sie können Ihr Einzelunternehmen online im Handelsregister des Kantons Freiburg eintragen, wenn sich seine Adresse im Kanton Freiburg befindet.
Ziel
Der Beitrag hat zum Ziel, die finanzielle Last der Gesuchsteller bei Bau und Renovation von Sportanlagen und -gebäuden zu erleichtern.
Nutzniessende
Beitragsberechtigt sind die Sportvereine, -verbände, -gemeinschaften, -gesellschaften und -klubs des Kantons Freiburg.
Gesuche können nicht von Gemeinden eingereicht werden. Es ist jedoch möglich, die Bankverbindung einer Gemeinde im Feld «Bankverbindung» anzugeben.
Bedingungen
Der Mindestbetrag des Voranschlags muss sich auf CHF 10'000.– belaufen. Die Beitragssätze betragen:
- 30 % bis CHF 200'000.–
- 10 % von CHF 200'001.– bis CHF 600'000.–
- 0 % ab CHF 600'001.–
Die Liste der Bauten, die keinen Anspruch auf einen Beitrag haben, kann in den nachstehenden Richtlinien eingesehen werden.
Verfahren zur Beantragung von Beiträgen für Sportbauten
Sicherstellen, dass die Richtlinien eingehalten werden
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass die Richtlinien eingehalten werden. Denn nicht jedes Material berechtigt zu einer Unterstützung. Die Liste der beitragsberechtigten Materialien für jede Sportart ist in den nachstehenden Richtlinien verfügbar.
Ein Konto beim virtuellen Schalter erstellen
Um sich beim virtuellen Schalter anzumelden und einen Beitrag beantragen zu können, müssen Sie zunächst ein persönliches Konto erstellen und dann die juristische Person (Sportverein oder -verband) auswählen, für die Sie eine Vollmacht haben.
Wenn die juristische Person (Sportverein oder -verband) nicht existiert, müssen Sie eine solche erstellen und warten, bis sie validiert wurde.
Online-Beitragsantrag stellen
Das Unterstützungsgesuch muss über das elektronische Portal eGov mindestens einen Monat vor Baubeginn eingereicht werden. Folgende Unterlagen sind beizulegen :
- ein Situationsplan;
- die Baupläne;
- ein detaillierter Voranschlag;
- eine Zusammenfassung der Baukosten;
- gegebenenfalls die Stellungnahme des kantonalen Verbandes.
Das Gesuch wird über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg eingereicht, auf den Sie weitergeleitet werden.
Für den Zugriff auf diese Online-Leistung ist es erforderlich, ein zuvor erstelltes persönliches Konto auf dem virtuellen Schalter zu verwenden und anschliessend das Profil der juristischen Person auszuwählen.
Bearbeitung der Anfrage
Die Finanzierungsanträge werden von der Kommission Loro-Sport geprüft.
Abschreibung des Baus
Die Abschreibung des von der LoRo-Sport-Kommission finanziell unterstützten Baus wird auf 10 Jahre berechnet.
Renovationsarbeiten werden einer neuen Investition gleichgesetzt, sofern nachgewiesen wird, dass der ordentliche Unterhalt während dieses Zeitraums regelmässig erfolgt ist.