Ihr Einzelunternehmen online eintragen
Sie können Ihr Einzelunternehmen online im Handelsregister des Kantons Freiburg eintragen, wenn sich seine Adresse im Kanton Freiburg befindet.
Wann sind Sie zur Eintragung Ihres Unternehmens im Handelsregister verpflichtet?
Die Eintragung ist nur obligatorisch, falls der Bruttojahresumsatz CHF 100'000 übersteigt.
Bei einer Person, die mehrere Einzelunternehmen betreibt, werden die Umsätze zusammengerechnet, um zu bestimmen, ob eine Eintragungspflicht besteht.
Schritte für die online-Eintragung eines Einzelunternehmens
Sicherstellen, dass die Richtlinien eingehalten werden
Der erste Schritt besteht darin, sicherzustellen, dass die Richtlinien eingehalten werden. Danach muss man noch die Empfehlung des Kantonalverbands einholen.
Ihr Einzelunternehmen online eintragen
Für diese online-Dienstleistung müssen Sie sich im virtuellen Schalter mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto anmelden, das Sie zuvor eingerichtet haben (1. Schritt).
Die unten stehende Schaltfläche anwählen, um Ihr Einzelunternehmen einzutragen.
Kosten
Die Gebühren werden direkt über den virtuellen Schalter erhoben und betragen zwischen CHF 120.00 und CHF 220.00, je nach dem, wie viele Bevollmächtigte eingetragen werden (0 bis 5).
Das Dokument ausdrucken und die Unterschriften beglaubigen lassen
Nachdem Sie im virtuellen Schalter die Eintragung Ihres Unternehmens beantragt haben, erhalten Sie innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Antwort des Handelsregisteramts.
Diese erfolgt über den virtuellen Schalter. In der Mitteilung des Handelsregisteramts befindet sich ein Formular, das Sie ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen müssen.
Sie müssen anschliessend Ihre Unterschrift durch einen Notar oder die Kanzlei eines Bezirksgerichts beglaubigen lassen.
Sie können sich auch persönlich am Schalter des Handelsregisteramts mit dem ausgefüllten Formular und einem gültigen Identitätsausweis (Pass oder ID) melden, um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen und das Formular abzugeben. Die Beglaubigung durch das Handelsregisteramt kostet CHF 10.00 pro Unterschrift.
Hier finden Sie die Schalteröffnungszeiten des Handelsregisteramts.
Das Anmeldeformular einreichen
Es gibt zwei Möglichkeiten, um das Formular beim Handelsregisteramt einzureichen.
Per Post
Senden Sie das Formular per Post an das Handelsregisteramt zusammen mit der Beglaubigung und der Kopie ihres Identitätsausweises. Die Adresse ist auf dem Formular angegeben.
Abgabe am physischen Schalter des Handelsregisteramts
Sie können das Formular auch persönlich am Schalter des Handelsregisteramts abgeben.
Nächste Schritte
Bearbeitung durch das HRA
Das Handelsregisteramt bearbeitet Ihren Antrag auf Eintragung Ihres Einzelunternehmens.
Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Wird der Antrag genehmigt, wird die Eintragung an das Eidgenössische Amt für das Handelsregister weitergeleitet, das sie prüft und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Ab Erhalt Ihres Formulars per Post oder am Schalter dauert es ungefähr 5 Arbeitstage bis zur Veröffentlichung im SHAB, sofern das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) den Antrag genehmigt.
Information über die Veröffentlichung und Empfehlung zur Einrichtung eines Benutzerkontos für das Unternehmen im virtuellen Schalter.
Sie erhalten eine Nachricht im virtuellen Schalter, die Sie über die Veröffentlichung der Eintragung im SHAB informiert und Ihnen empfiehlt, im virtuellen Schalter ein Firmenkonto für das im Handelsregister eingetragene Unternehmen zu eröffnen.
Dieses Firmenkonto ermöglicht es Ihnen, Ihr Einzelunternehmen direkt im virtuellen Schalter zu ändern und zu löschen.
Gesetzliche Grundlagen
Definition: Art. 931 OR
Firma (Art. 945 OR ): Der Familienname der Inhaberin oder des Inhabers (mit oder ohne Vornamen) bildet den wesentlichen Inhalt des Firmennamens. Weitere Angaben befinden sich in der Weisung des EHRA zur Prüfung der Firmenidentität.
Spezifische Bestimmungen: Art. 37 bis 39 HRegV und: Art. 16 HRegV (Inhalt, Form und Sprache der Anmeldung), Art. 17 HRegV (anmeldende Personen), Art. 18 HRegV (Unterzeichnung der Anmeldung).
Anfallende Gebühren: Bundesverordnung über die Gebühren für das Handelsregister