Beantragen Sie eine finanzielle Unterstützung für Ausbildungs- und Weiterbildungskurse sowie kantonale Lager
Sie können einen Antrag auf eine finanzielle Unterstützung für Aus- und Weiterbildungskurse sowie kantonale Trainingslager über den virtuellen Schalter des Staates stellen.
Zweck
Der Beitrag unterstützt die Organisation von:
- Kursen zur Ausbildung und Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern, Trainerinnen und Trainern, technischen Verantwortlichen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie Führungspersonen.
- Trainingslagern
Nutzniessende
Einen Beitrag können kantonale Verbände des Kantons Freiburg erhalten.
Bedingungen
Eine Kurs- oder Lagerbeschreibung muss Zweck, Dauer, Ort, Programm und die Anzahl Teilnehmender enthalten.
Ausbildungs- und Weiterbildungskurse
Kurse, die auf kantonaler Ebene organisiert und allen Vereinen der betreffenden Sportart offenstehen, können unterstützt werden, wenn sie der Aus- oder Weiterbildung von Leiterinnen und Leitern, Trainerinnen und Trainern, technischen Verantwortlichen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern oder Führungspersonen dienen.
Bedingungen
- Mindestdauer: 6 Stunden Unterricht mit denselben Teilnehmenden.
- Organisation: an einem Tag oder in mehreren Modulen (mind. 3 Stunden pro Modul).
- Teilnehmende: mindestens 12 Personen.
- Erforderliche Dokumente: Präsenzlisten (Name, Vorname, Verein/Wohnort, Unterschrift) und detailliertes Programm.
- Fristen: Versand der Dokumente spätestens 60 Tage nach Kursende.
Trainingslager
Trainingslager, die auf kantonaler Ebene organisiert und allen Vereinen der betreffenden Sportart offenstehen, können unterstützt werden, wenn sie dem Training von Wettkampfsportlerinnen und -sportlern dienen.
Bedingungen
- Teilnehmende: mindestens 12 Personen.
- J+S-Angebot: Das Lager muss vom kantonalen Verband oder vom nationalen Dachverband bei J+S (Nationale Sportdatenbank – NSDB) angemeldet werden.
- Erforderliche Dokumente:
- J+S-Präsenzlisten (Name, Vorname, Verein/Wohnort, Unterschrift)
- detailliertes Programm
- Fristen: Versand der Dokumente spätestens 60 Tage nach Lagerende.
Weitere Informationen
Schritte zur Beantragung einer Unterstützung für Ausbildungs- und Weiterbildungskurse sowie kantonale Lager
Vorbereitung
Der Antrag muss spätestens 3 Wochen (21 Tage) vor Beginn der Aktivität über das elektronische Portal an die Kantonale Kommission LoRo-Sport eingereicht werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird das Gesuch nicht bearbeitet und automatisch negativ beurteilt.
Konto auf dem virtuellen Schalter
Um sich beim virtuellen Schalter anzumelden und einen Beitrag beantragen zu können, müssen Sie zunächst ein persönliches Konto erstellen und dann die juristische Person (Sportverein oder -verband) auswählen, für die Sie eine Vollmacht haben.
Wenn die juristische Person (Sportverein oder -verband) nicht existiert, müssen Sie eine solche erstellen und warten, bis sie validiert wurde.
Online-Beitragsantrag stellen
Für diese online-Dienstleistung müssen Sie sich im virtuellen Schalter mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto anmelden, das Sie zuvor eingerichtet haben (1. Schritt).
Die unten stehende Schaltfläche anwählen, um Ihr Einzelunternehmen einzutragen.
Bearbeitung der Anfrage
Die Gesuche werden von der Kommission LoRo-Sport behandelt.
Der Antragsteller muss der Kommission LoRo-Sport die J+S-Präsenzliste und gegebenenfalls weitere Belege spätestens 60 Tage nach Ende der Aktivität, des Kurses oder des Lagers zustellen.