Beantragen Sie eine finanzielle Unterstützung für aufgeteilte Trainings
Sie können einen Antrag auf eine finanzielle Unterstützung für aufgeteilte Trainings über den virtuellen Schalter des Staates stellen
Nutzniessende
Einen Beitrag können kantonale Verbände des Kantons Freiburg erhalten.
Bedingungen
Unterstützt werden die von den Nutzniessenden organisierten Trainings (kant. Auswahl), an denen auf kantonaler Ebene Wettkampfsportler aus verschiedenen Klubs teilnehmen.
Mindest-Teilnehmerzahl ist in der Regel 5 Personen.
Kantonale Trainingszentren, die vom die vom kantonalen Amt für Sport (SpA) anerkannt sind, können das Gesuch selber machen, es muss aber vom jeweiligen Kantonalverband unterschrieben sein.
Aufgeteilte Trainings müssen Teil eines J+S-Angebots sein und die J+S- Anwesenheitslisten müssen der Abrechnung beigelegt werden.
Weitere Informationen
Schritte zur Beantragung einer Unterstützung für aufgeteilte Trainings
Vorbereitung
Der Antrag muss spätestens 3 Wochen (21 Tage) vor Beginn der Aktivität über das elektronische Portal an die Kantonale Kommission LoRo-Sport eingereicht werden.
Bei nicht Einhalten der Frist von 21 Tagen, werden nur Trainingseinheiten berücksichtigt, die 3 Wochen (21 Tage) nach Eingang des Gesuchs stattfinden
Konto auf dem virtuellen Schalter
Um sich beim virtuellen Schalter anzumelden und einen Beitrag beantragen zu können, müssen Sie zunächst ein persönliches Konto erstellen und dann die juristische Person (Sportverein oder -verband) auswählen, für die Sie eine Vollmacht haben.
Wenn die juristische Person (Sportverein oder -verband) nicht existiert, müssen Sie eine solche erstellen und warten, bis sie validiert wurde.
Online-Beitragsantrag stellen
Die Bestellung erfolgt im virtuellen Schalter des Staates Freiburg, zu dem Sie weitergeleitet werden.
Um auf diese Online-Leistung zugreifen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem persönlichen Konto, das sie zuvor eingerichtet haben, im virtuellen Schalter einloggen und dann das Profil der validierten juristischen Person auswählen.
Bearbeitung der Anfrage
Die Gesuche werden von der Kommission LoRo-Sport behandelt.
Der Antragsteller muss der Kommission LoRo-Sport die J+S-Präsenzliste und gegebenenfalls weitere Belege spätestens 60 Tage nach Ende der letzten Trainingseinheit zustellen.