Fischereisaison 2022
Die Schonzeit für die Forelle endet am 5. März 2022. Die Fischereisaison für die Flussfischerei beginnt am Folgetag: Sonntag, 6. März 2022
Die Fischereisaison für die Flussfischerei endet am Sonntag, 2. Oktober 2022
Diese Zeitspanne gilt für das Angeln in den Flüssen und im Lessoc-See. Für die an den Kanton Bern angrenzende Saane, die kalte Sense und die an den Kanton Bern angrenzende Sense beginnt die Saison erst ab dem 16. März. Die anderen Seen im Kanton sowie Murtensee, Neuenburgersee und Broyekanal, mit Ausnahme des Greyerzer- und des Schiffenensees, wo während der Schonzeit für Hecht und Zander jegliches Fischen verboten ist, sind ganzjährig geöffnet, die artspezifischen Schonzeiten müssen jedoch eingehalten werden.
Lösen eines Fischereipatents
Um der Sportfischerei im Kanton Freiburg nachzugehen muss man ein Fischereipatent besitzen, das heisst :
Ausserdem wird auf dem Murten- und Neuenburgersee die professionelle Netzfischerei betrieben.
Das Kantonale Gesetz vom 15. Mai 1979 über die Fischerei, sowie die interkantonalen Abkommen des 19. Mai 2003 über die Fischerei im Murten- und Neuenburgersee, sowie die jeweiligen Reglemente setzen die Bestimmungen über die Fischerei fest. Alle drei Jahre werden die Reglemente überprüft, mit Ausnahme der Verordnung über die Verpachtung der Gewässer, welche alle sechs Jahre überprüft wird.
Angelscheine werden von allen Oberämtern der jeweiligen Bezirke ausgestellt
Der Angelschein für den Murtensee wird nur vom Oberamt des Seebezirks ausgestellt und jener für den Neuenburgersee nur vom Oberamt des Broyebezirks. Beide sind auch Online verfügbar.
Die Karte zu den für die Patentfischerei offenen Gewässer ist auf den Online-Karten des Kantons Freiburg verfügbar.
Langzeitiges Patent
Diejenigen, die ein langfristiges (das heisst, länger als einen Monat Gültigkeit) Patent lösen möchten, müssen einen Sachkundenachweis (SaNa) vorweisen können.
Kurzzeitiges Patent
Seit 2019 können kurzzeitige Fischereipatente (1 Tag oder 7 Tage) online über den virtuellen Schalter des Staates Freiburg bezogen werden.
Bestellen eines kurzzeitigen Patents
Das Patent kann sofort heruntergeladen und muss ausgedruckt werden, damit es den Wildhütern-Fischereiaufsehern falls nötig vorgewiesen werden kann. Ausserdem sind die elektronischen Patente vorfrankiert, sodass Fischerinnen und Fischer am Ende des Fangtages ihre Statistik kostenlos zurückschicken können.
Es ist auch möglich, an unseren externen Verkaufsstellen ein Tages- oder Wochenpatent zu lösen.
Freien Fischen (Fischen ohne Patent)
Im Kanton Freiburg kann man unter bestimmten Bedingungen, ohne im Besitz eines Fischereipatents für eine der drei Kategorien zu sein, auch die freie Fischerei ausüben.
- In der kantonalen Gewässen können Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Altesjahr ohne Patent fischen. Die Bedigungen sind im entsprechen den Reglement aufgeführt.
- Im Murten- und Neuenburgsee können Jugendliche und Erwachsene ohne Patent fischen. Die Bedingungen sind in den entsprechenden Reglementen aufgeführt.
Wichtigste Gesetzesbestimmungen Fischerei
Checkliste - Die wichtigsten Regeln zum schonenden Umgang mit Fischen
- Zurückzusetzende Fische so wenig wie möglich anfassen und nur wenn unbedingt nötig aus dem Wasser hochheben.
- Spinnköder und widerhakenlose Haken sind Naturködern und Widerhaken vorzuziehen
- Immer angepasstes Gerät verwenden, um die Drilldauer zu minimieren und Abrisse zu vermeiden.
- Angelplätze, an denen viele untermassige Fische stehen, wenn immer möglich meiden.
- Die Angelei auf kälteliebende Arten einschränken oder zeitweise ganz stoppen, wenn die Luft- und Wassertemperaturen sehr hoch sind.
- Bonustipp: Der SaNa ist nicht nur eine Pflichtübung zum Patentkauf, sondern auch eine gute Grundausbildung für die Fischerei und Möglichkeit, Kontakte mit Gleichgesinnten zu knüpfen.
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Kontakt zum Thema
Ansprechperson: Manuel Pompini
Amt für Wald und Natur
Sektion Fauna, Jagd und Fischerei
Route du Mont Carmel 5
1762 Givisiez
Tel. 026 305 23 43
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