Künstliche Intelligenz (KI) gewährleistet die Entwicklung von Tools und/oder Anwendungen, die in der Lage sind, die menschliche Intelligenz zu imitieren, um komplexe Probleme unter Verwendung verfügbarer Daten und Algorithmen zu lösen. Obwohl der Einsatz von KI mit Risiken verbunden ist (Eingriff in die Privatsphäre, Dekontextualisierung, Erzeugung fehlerhafter Daten, Intransparenz in der Funktionsweise usw.), wächst ihre Bedeutung im juristischen Umfeld rasant. Folglich bleiben die Herausforderungen zahlreich.
Die Tagung bot die Gelegenheit, den schweizerischen und europäischen Rechtsrahmen zu diesem Thema zu untersuchen. Technische Fortschritte, aktuelle Rechtsprechung und die Praxis geben den Ton an. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Thema «Cloud» oftmals im Vordergrund steht. In der Tat basiert die Datenverarbeitung zunehmend auf dem Mechanismus der Cloud. Obwohl «Outsourcing» im Trend liegt, ist es auch an der Zeit, wachsam zu sein. Die Verantwortlichkeiten im Falle einer Übertragung der Datenverarbeitung müssen klar festgelegt und Schutzmechanismen definiert werden. Dazu sollte eine konkrete Risikoanalyse durchgeführt, eine den Risiken angepasste vertragliche Vereinbarung getroffen und die Umsetzung der im Vertrag festgehaltenen Massnahmen überwacht werden. Bei den Behörden muss insbesondere das Amtsgeheimnis gewährleistet sein.
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