Der Bundesrat hat für schutzsuchende Ukrainer*innen und Ukrainer den «Schutzstatus S» aktiviert. Ukrainische Staatsangehörige erhalten dadurch rasch und unbürokratisch Schutz in der Schweiz – ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens.
Konkret bedeutet dies:
- Ukrainer*innen können in die Schweiz kommen und bleiben.
- Sie können ihre Familienangehörigen nachziehen.
- Sie haben Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.
- Sie können ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) ausüben.
- Sie können ohne Bewilligung ins Ausland zu reisen und in die Schweiz zurückzukehren.
- Kinder können zur Schule gehen.
Wichtig sind aus Sicht von Swiss Olympic und dem BASPO dabei drei Dinge:
- Sportorganisationen sollten sich mittel- und langfristig auf ihre Kernkompetenz konzentrieren, nämlich die Integration der ukrainischen Flüchtenden in den Trainingsbetrieb.
Alles weitere sollten sie den kompetenten Behörden überlassen oder sich mindestens mit diesen gut absprechen.
- Ukrainische Flüchtende könnten noch sehr lange hierbleiben. Wer hilft, sollte mit einem Planungshorizont von einem Jahr arbeiten.
Wer ihnen zusätzlich auch Unterkunft, Betreuung, Unterstützung bei der Integration etc. anbietet, muss sich dessen bewusst sein und dies stemmen können. Es wird viel Energie, Flexibilität, Kreativität und Unterstützung aus dem eigenen Netzwerk brauchen, um die vielen Herausforderungen zu bewältigen, die sich stellen.
- Es ist für die geflüchteten Menschen von grösstem Wert, wenn ihr als Verband für sie die Funktion des primären Ansprechpartners für die Behörden (Kanton, Gemeinde, KESB, Schule, etc.) übernehmt.
Insbesondere könnt ihr darauf drängen, dass gemeinsam angereiste Leistungssportler*innen durch die Behörden als Gruppe untergebracht werden sollten, damit sie weiterhin zusammen trainieren können
Weitere Informationen auf der Swiss Olympic-Website