Die FRSA Standort Bellechasse befindet sich in Sugiez (Gemeinde Bas-Vully). Die erste Einheit der Anstalt wurde 1898 gegründet und diente als «Strafkolonie». Heute wird in der FRSA Standort Bellechasse Freiheitsstrafen und Massnahmen gestützt auf das Schweizerische Strafgesetzbuch vollzogen. Die FRSA Standort Bellechasse gehört dem Strafvollzugskonkordat der lateinischen Schweiz an und beherbergt hauptsächlich Personen, die von den Gerichtsbehörden der Westschweizer Kantone und des Tessins verurteilt wurden und die sich im offenen oder halboffenen Strafvollzug befinden. Im Heim Tannenhof werden zudem Personen unter fürsorgerischer Freiheitsentziehung untergebracht.
Mit einer Aufnahmekapazität von 203 Plätzen bildet die FRSA Standort Bellechasse eine mittelgrosse Strafanstalt. Der Landwirtschaftsbetrieb mit einer Fläche von mehr als 700 ha (zweitgrösster Betrieb der Schweiz, inkl. Alpweiden) bildet ein zentrales Element der Anstalt. Er umfasst Nutztierhaltung, Ackerbau und Gemüsebau. Insassen, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten können, werden je nach Profil in den geschlossenen oder offenen Ateliers beschäftigt.
Im August 2010 wurde ein neues Gebäude für den vorzeitigen Strafvollzug (VSV) eröffnet. Den Mitgliedskantonen des Strafvollzugskonkordats der lateinischen Schweiz stehen somit 40 neue Zellen zur Verfügung, um der Überbelegung der Gefängnisse zu begegnen. Bei der Eröffnung des Gebäudes waren schon alle Zellen belegt.
Auftrag
Die FRSA Standort Bellechasse dient der Vollstreckung von Strafen, von Straf- und Sicherheitsmassnahmen sowie der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (Art. 397a-f ZGB). Dies erfordert Arbeitspflicht, Behandlungen und Ausbildung während des Strafvollzugs, um die Gefangenen und Personen im fürsorgerischen Freiheitsentzug zu resozialisieren und wiedereinzugliedern.
Leistungen
Die FRSA Standort Bellechasse erbringt folgende Hauptleistungen:
- sie beherbergt Gefangene im Strafvollzug und Insassen, die zu einer Kurzstrafe, Strafmassnahme oder fürsorgerischen Freiheitsentziehung verurteilt sind;
- sie verpflichtet die Gefangenen - gemäss Artikel 81 des Strafgesetzbuches und nach progressivem System - zu einer produktiven Beschäftigung in den gesicherten Werkstätten, in der Landwirtschaft, in der Viehzucht, in Bauberufen oder in der Verwaltung;
- sie bietet eine Grundausbildung an, die anerkannt oder zertifiziert wird, um den Gefangenen und Insassen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern;
- sie stellt die medizinische und paramedizinische Betreuung sicher, bei Bedarf unter Beizug von zugelassenen, externen Ärzten;
- sie unterstützt die Gefangenen und Insassen bei persönlichen und familiären Angelegenheiten;
- sie organisiert Sport- und Freizeitaktivitäten für die Gefangenen und Insassen;
- sie ermöglicht den Gefangenen und Insassen, die dies verlangen/wünschen, spirituelle und moralische Unterstützung unter Beizug von Geistlichen.
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der FRSA Standort Bellechasse sind folgende:
- Schweiz. Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937 (StGB)
- Konkordat vom 10 April 2006 über den Vollzug der Freiheitsstrafen und Massnahmen an Erwachsenen und jungen Erwachsenen in den Kantonen der lateinischen Schweiz
- Verfassung vom 16. Mai 2004 des Kantons Freiburg
- Gesetz vom 7. Oktober 2016 über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVG)
- Verordnung vom 05.12.2017 über den Straf- und Massnahmenvollzug (SMVV)
- Verordnung vom 05.12.2017 über die Arbeitsdauer und die Arbeitszeiten bestimmter Kategorien von Mitarbeitenden der Freiburger Strafanstalt
- Organisationreglement vom 20. Dezember 2017 Der Freiburger Strafanstalt
- Haftreglement vom 20. Dezember 2017 der Freiburger Strafanstalt Standort Bellechasse
Adresse
Freiburger Strafanstalt
Standort Bellechasse
Bellechasse 366
1786 Sugiez
T +41 26 304 10 10