Einreichung Strafantrag bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft
Ein Strafantrag kann innerhalb einer Frist von drei Monaten in jedem Polizeiposten eingereicht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigen Person der Täter bekannt wird (StGB, Art. 31).
Die Strafanträge können auch direkt an die Staatsanwaltschaft adressiert werden, Place de Notre-Dame 4, 1700 Freiburg.
In allen Notfällen, wählen Sie die Nr. 117 (112).
Für häufig auftretenden Lärm, wenden Sie sich an die bürgernahe Polizei Ihrer Region oder Ihres Quartiers.
Suchen eines Polizeiposten in Ihrer Nähe!
Lassen sich Nachbarstreite auch nach mehreren Versuchen nicht lösen, wenden Sie sich an die bürgernahe Polizei Ihrer Region oder Ihres Quartiers.
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Suisse ePolice
Der Diebstahl eines Farhrrades, eines Motorfahrrades, von einem Kontrollschild, einem elektronischen Gerät, von Skis, einem Snowboard oder Sachbeschädigung, können online über das Internet gemeldet werden (Suisse ePolice).