Diese Änderungen werden sowohl die Lenker von Fahrzeugen, die einen Anhänger ziehen, als auch die Anpassung des Verhaltens auf der Autobahn betreffen. Fahrradfahrer haben ebenfalls Anpassungen anzuwenden. Betreffend die Führerausweise sind verschiedene Kategorien von diesen Änderungen betroffen. Nachfolgend einige Beispiele:
- Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrer gestattet, sofern die Signalisation
dies zulässt (Art. 69a SSV)
Fahrradfahrer dürfen rechtsabbiegen, sofern dies mit der Tafel «Rechtsabbiegen
bei Rot für Fahrradfahrer » signalisiert ist.
Dieses Signal ist neben dem roten Licht angebracht.
- Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo auf dem Trottoir (Art. 41 Abs. 4 VRV)
Neu dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen, allerdings nur,
wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.
- Überholen/Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen (Art. 36 Abs. 5 VRV)
Das Rechtsvorbeifahren wird möglich sein, wenn sich auf der linken
Spur oder auf dreispurigen Autobahnen auf der rechten Spur, eine
Fahrzeugkolonne gebildet hat.
Das Rechtsüberholen ist weiterhin verboten (Ausschwenken auf den rechten
Fahrstreifen und Wiedereinschwenken).
Nichteinhaltung = Bussgeld CHF 250.00
- Obligatorisches Bilden einer Rettungsgasse (Art. 36 Abs. 7 VRV)
Fahrzeuglenker, die auf der Autobahn unterwegs sind, werden genügend
Platz für Einsatzfahrzeuge freihalten müssen.
Nichteinhaltung = Bussgeld CHF 100.00
- Leichte Anhängerzüge (Art. 5/2 Bst. c VRV)
Die Höchstgeschwindigkeit für leichte Anhängerzüge wird von 80 auf 100 km/h angehoben, sofern der Anhänger für diese Geschwindigkeit zugelassen ist.
- Verkehr / Sperrung einer Fahrspur (System Reisverschluss) (Art. 8 Abs.5 VRV)
Wenn eine Fahrspur auf einer Autobahn oder einer mehrspurigen
Strasse gesperrt ist, müssen die Autofahrer den Fahrzeugen auf der
besetzten Spur erlauben, auf die verbleibende Spur zu wechseln.
Nichteinhaltung = Bussgeld CHF 100.00
Ab dem 1. Januar 2021 werden auch verschiedene Änderungen in Bezug auf die Führerausweise in Kraft treten. Für diesbezügliche Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt.
Für zusätzliche Informationen:
https://www.ocn.ch/de/das-ocn/aktuelles
https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/verkehrsregeln/verkehrsregeln-2021.html