Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die bei der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) versichert sind, werden eingeladen, die Internet-Homepage zu besuchen https://www.ecab.ch/de/kgv/unternehmen/, wo ein rotes Banner einen Link zum Vorgehen im Schadenfalls enthält. Folgende Fälle müssen den privaten Versicherungsgesellschaften gemeldet werden:
- Rückstau in der Kanalisation;
- Wasseraustritt aus den Leitungen;
- Im Gebäude aufsteigendes Grundwasser.
Um entsprechende Massnahmen ergreifen zu können, sind alle von Überschwemmungen Betroffenen in den verschiedenen betroffenen Gebieten der Seen aufgerufen, sich mit der Nr. 118 in Verbindung zu setzen, um die Massnahmen zu planen, die bei sinkendem Wasserstand zu ergreifen sind.
Darüber hinaus sind in den kommenden Tagen, wenn das Wasser zurückgeht, an verschiedenen Stellen Erdrutsche möglich. Strassen und Wege können versperrt sein. Die Polizei empfiehlt, die Gemeinde und/oder die EAZ über die Nr. 117 zu benachrichtigen, wenn ein solches Ereignis festgestellt wird.
Das gemeinsam von den Kantonen Freiburg, Waadt und Neuenburg verhängte Schifffahrtsverbot gilt bis Donnerstag, 22. Juli 2021. Der Schwarzsee ist aufgrund seiner bereits restriktiven Regelungen nicht betroffen.
Mahnungen und Empfehlungen:
- Vermeiden Sie alle Freizeitaktivitäten auf und an Seen.
- Halten Sie sich von den Ufern von Seen und Flüssen fern.
- Aufgrund von Problemen mit der Abwasserentsorgung und der Verletzungsgefahr wird vom Baden dringend abgeraten
In Notfällen rufen Sie über die folgenden Nummern um Hilfe:
- Feuerwehr: 118
- Polizei: 117
- Gesundheitliche Notfälle: 144
- Seien Sie wachsam, wenn Sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind: Möglicherweise behindern Geröll, Schlammlawinen und andere Störungen die Durchfahrt auf den Strassen.