Nach einer erneuten Risikoanalyse und aufgrund des gesunkenen Pegels des Neuenburger- und des Murtensees hat der Staatsrat auf Vorschlag des kantonalen Führungsorgans (KFO) beschlossen, das Fahrverbot für Schiffe auf diesen Gewässern sowie auf dem Broyekanal ab Dienstag, 27.07.2021, 06.00 Uhr, tagsüber aufzuheben.
Aufgrund der Gefahren durch noch überflutete Ufer und von Stromunterbrüchen aus Sicherheitsgründen bleibt in den Häfen jedoch ein Nachtfahrverbot (Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang - BSV Art. 2b/6) in Kraft. Die durch den Schiffsverkehr erzeugten Wellen können immer noch Schäden verursachen, weshalb für die Schifffahrt im Broyekanal bis auf weiteres die Geschwindigkeit auf maximal 5 km/h beschränkt ist. Je nach Entwicklung des Hochwassers können diese Massnahmen Ende der Woche aufgehoben werden, darüber wird auf jeden Fall erneut kommuniziert. Je nach örtlicher Situation können die Gemeinden weitere Zugangsbeschränkungen und -verbote erlassen.
Seglerinnen, Segler, Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer werden gebeten, wachsam zu bleiben und grosse Vorsicht walten zu lassen, insbesondere wegen Schwemmholz und Hindernissen in der Nähe der noch überfluteten Ufer. Sie werden gebeten, so zu navigieren, dass möglichst wenig Wellengang verursacht wird. Die inneren und äusseren Uferzonen (bis zu 300 m vom Ufer entfernt) dürfen nur zum An- und Ablegen oder Stationieren befahren werden und müssen auf dem kürzesten Weg unter Beachtung der Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h befahren werden. Die Tankstellen bleiben geschlossen. Es gilt daher die erforderlichen Massnahmen für die Treibstoffversorgung sicherzustellen, um die Risiken einer Verschmutzung zu vermindern.
Empfehlungen an die Bevölkerung:
- Verhalten Sie sich an den Ufern von Seen und Fliessgewässern vorsichtig.
- Aufgrund von Problemen mit der Abwasserentsorgung und der Verletzungsgefahr kann an bestimmten Orten vom Baden abgeraten werden.
- Für Bootsbesitzerinnen und -besitzer sowie Seglerinnen und Segler:
- Kontrollieren Sie die Vertäuungen, damit die Länge der Seile dem Wasserstand angepasst ist;
- Gebrauchtwasser nicht in Seen einleiten
- Befolgen Sie behördliche Anordnungen und Einschränkungen
- In Notfällen rufen Sie über die folgenden Nummern um Hilfe:
- Feuerwehr 118
- Polizei 117 oder 112
- Gesundheitliche Notfälle: 144
Die Informationen und Empfehlungen für die Bevölkerung können auf den Anwendungen Alertswiss und MeteoSchweiz sowie auf den sozialen Netzwerken und Websites der Behörden abgerufen werden.
Das KFO überwacht die Situation weiterhin in guter Abstimmung mit den Oberämtern, den Gemeinden und den Behörden der Nachbarkantone.