Mit den vorbereitenden Massnahmen soll der Schadstoffeintrag in die Saane folgendermassen verhindert werden:
- Das Grundwasser oberhalb der Deponie wird abgefangen und direkt in die Saane eingeleitet, um zu verhindern, dass es mit der Deponie in Kontakt kommt.
- Die Deponie wird teilweise durch eine Spundwand isoliert, um den Austausch von Schadstoffen zwischen Deponie und Saane zu unterbinden.
- Hinter der Spundwand ist eine Wasserfassung geplant, damit der Spiegel des Grundwassers in der Deponie unter dem Wasserstand der Saane bleibt. Das gefasste Wasser wird behandelt und dann in die Saane eingeleitet.
Während dieser Phase wird in der unmittelbaren Nähe der Deponie zudem das verschmutzte Material im Gerinne und an den Ufern der Saane entfernt. Es wird mit mehreren Hundert Kubikmetern Material gerechnet.
Die Arbeiten sollen im Herbst 2011 beginnen und bis Ende 2012 dauern. Die Kosten für diese Arbeiten werden mit 6 Millionen Franken veranschlagt.
Die Gesamtsanierung der ehemaligen Deponie erfolgt in einer zweiten Etappe.
Fahrende
Aus dem Bericht zur Detailuntersuchung von Dezember 2008 ging hervor, dass die Fahrenden nicht in der unmittelbaren Nähe der Deponie würden bleiben können. Der Umzug wurde beschlossen, um einerseits die Sicherheit während der Sanierungsarbeiten zu gewährleisten und andererseits um über ausreichend Platz für die Baustelle zu verfügen. Dieser Befund ist schon für die vorbereitenden Massnahmen gültig.
Aus diesem Grund wurde ein neuer Standort für die Fahrenden gesucht und beim Bois de Châtillon gefunden. Das Projekt für die Errichtung des neuen Standorts wurde im Juni 2010 öffentlich aufgelegt, bevor dann im November die Baubewilligung erteilt wurde. Die Bauarbeiten konnten planmässig durchgeführt und Ende April 2011 abgeschlossen werden. Auftraggeber war das Konsortium für die Sanierung der Deponie La Pila.
Am 29. April 2011 erfolgt nicht nur die Abnahme der Anlage durch das Konsortium, das seit dem Nachweis der Umzugsnotwendigkeit für das Dossier zuständig ist, sondern gleichzeitig auch die offizielle Übergabe der Anlage an das Hochbauamt, das für die künftige Bewirtschaftung zuständig sein wird.
Mit dem Abschluss der Bauarbeiten erfüllt der Staat zudem seine Verpflichtung gegenüber den Fahrenden, indem er ihnen ab dem 1. Mai zwei Monate Zeit gibt, um sich am neuen Standort einzurichten, so wie dies in der Vereinbarung vorgesehen ist, die der Staat und die Fahrenden im letzten Herbst unterzeichneten.