Die Denkmalpflege, mit welchem Recht?
Laut dem Gesetz über den Schutz der Kulturgüter (KGSG) bezeichnet der Ausdruck Schutz die Gesamtheit der Massnahmen, die dazu dienen, die Kulturgüter zu erhalten und zur Geltung zu bringen (Art. 2).
Die Verantwortung für den Schutz eines Kulturguts trägt in erster Linie der Eigentümer (Art. 5).
Die Unterschutzstellung bewirkt, dass der Eigentümer im Allgemeinen verpflichtet ist, das Kulturgut zu erhalten (Art. 23).
Der Staat greift subsidiär ein.
Das Amt für Kulturgüter hat die Aufgabe, die Erhaltung der geschützten Kulturgüter zu gewährleisten,
- indem es den in Bewilligungsfragen zuständigen Behörden die für sachgerechte Entscheide benötigten Informationen liefert;
- indem es den Eigentümern mit finanzieller Unterstützung und Beratung zur Seite steht.
Vorgeschichte
Im Vergleich zu anderen Kantonen ist die Geschichte der Denkmalpflege in Freiburg verhältnismässig jung, da eine echte diesbezügliche Diskussion erst um 1900 mit den Vorgutachten einer Unterkommission für Baudenkmäler einsetzte. Da es diesem Organ an echter Unterstützung fehlte, konnte es nur magere Ergebnisse vorweisen, und 1936 erwogen die Kommissionsmitglieder sogar einen kollektiven Rücktritt.
Mit der Ernennung von Etienne Chatton zum Denkmalpfleger im Jahr 1969 wurde endlich innerhalb der Kantonsverwaltung eine administrative Stelle geschaffen, die für alle Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständig war. Als man ihr 1988 die Erstellung der Verzeichnisse zuwies, war dies der Beginn des heutigen Amtes für Kulturgüter.
Ein langsamer Bewusstwerdungsprozess
Vor den Staatsbeamten waren die Architekten die ersten Denkmalpfleger, ehe es diesen Begriff tatsächlich gab. Johann Jakob Weibel, der ab 1838 die Stiftskirche St. Nikolaus restaurierte, und Jean-Daniel Blavignac, der 1859 das Hôtel du Cerf in Romont sanierte, waren ferne Vorläufer des Büros Broillet & Wulffleff. Mit der Restaurierung der Klosterkirche Hauterive beauftragt, betreuten Frédéric Broillet (1861-1927) und Charles-Albert Wulffleff (1874-um 1936) die ersten Wiederinstandsetzungen im Kanton. Dank der Kenntnisse in traditionellen und regionalen Formen, die sie dabei erwarben, wurden sie rasch zu Meistern des Freiburger Heimatstils.
Am 24. April 1900 wurde die erste Denkmalpflegekommission eingesetzt, die 21 Personen umfasste. Sie trat nur einmal in vierzig Jahren zusammen, um acht Unterkommissionen zu bilden, darunter je eine Unterkommission für das Museum und für Baudenkmäler. Die Letztere wurde von Prof. Dr. Joseph Zemp, Inhaber des Lehrstuhls für Kunstgeschichte an der Universität Freiburg, präsidiert und bestand aus dem Bauintendanten Samuel Blaser, Max de Diesbach, dem Architekten Romain de Schaller, Mgr Kirsch, Inhaber des Lehrstuhls für christliche Archäologie an der Universität Freiburg, Abbé Villard, Pfarrer von Farvagny, und dem Rechtsanwalt Wattelet. Die Kommission nahm ihre Arbeit am 7. Juni 1900 auf und erinnerte zunächst einmal die Gemeinden und Pfarreien daran, dass diese infolge der Verordnung des Staatsrats vom 14. Februar 1900 in Zukunft verpflichtet seien, «sich in allen Fällen, bei denen es um den Bau oder die Restaurierung von Kirchen oder Gebäuden öffentlichen Interesses ging, an sie [die Kommission] zu wenden». In einem Rundschreiben vom 15. September an alle Oberämter, Gemeinden und Pfarreien präzisierte der Staatsrat, dass er künftig Pläne nur noch «auf Vorlage des Vorgutachtens der Sonderkommission» genehmigen werde, womit er dieser ein echtes politisches Gewicht gab.
Im Einführungsgesetz vom 22. November 1911 zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch für den Kanton Freiburg ergriff die Regierung eine Reihe von Massnahmen für die Pflege von Baudenkmälern und Kunstwerken (Art. 277, 278, 282 und 314) und beschloss unter anderem, dass «die Eigentümer von Baudenkmälern, deren Erhaltung aus künstlerischer Sicht anerkannterweise von allgemeinem Interesse ist, weder das Gebäude abreissen noch den Zustand oder das Aussehen der Örtlichkeiten verändern dürfen, ohne den Staatsrat darüber in Kenntnis gesetzt zu haben» (Art. 282). Da es jedoch an Verwaltungsstrukturen und Unterstützung fehlte, liessen sich solche Vorschriften nur schwer durchsetzen, und die mit der Denkmalpflege beauftragten Organe waren oft zur Ohnmacht verurteilt. Diese Lage veränderte sich kaum in der unmittelbaren Nachkriegszeit, obwohl man am 26. April 1940 eine neue Museums- und Denkmalpflegekommission eingesetzt hatte, die aus zwei Unterkommissionen bestand: Die eine war für das Museum für Kunst und Geschichte zuständig, die andere für die Baudenkmäler (1993 durch die gegenwärtige Kulturgüterkommission ersetzt).
Die Entwicklung der 1950er und 1960er Jahre zeigte die Grenzen der Tätigkeit dieser Kommissionen, die unfähig waren, Verzeichnisse zu erstellen und die Betreuung der Dossiers zu gewährleisten. Das heutige Amt für Kulturgüter bildete sich nach und nach um drei Personen heraus: Etienne Chatton, Denkmalpfleger seit 1969, Hermann Schœpfer, Bearbeiter des Freiburger Kunstdenkmälerinventars seit 1970, und Jean-Pierre Anderegg, der 1972 mit der Erstellung des Verzeichnisses der Bauernhäuser beauftragt wurde.