Das Naturhistorische Museum Freiburg hat zum Zweck (Art. 41 KISG) :
- der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu bieten, die Natur – insbesondere das Naturerbe des Kantons – im Lichte der Naturwissenschaften kennenzulernen;
- SchülerInnen/Lehrpersonen aller Stufen, Studierenden und Forschenden besondere Informations- und Forschungsmöglichkeiten zu bieten;
- die Inventarisierung seiner Sammlungen, derjenigen der Institute der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und der andern gleichartigen Sammlungen des Staates oder seiner Anstalten zu gewährleisten und für die Sicherheit dieser Sammlungen, deren Unterhalt und gegebenenfalls deren Restauration zu sorgen;
- seine Sammlungen durch den Erwerb von Gegenständen, namentlich von solchen, die zum Freiburger Naturerbe gehören, zu bereichern/erweitern;
- für die Inventarisierung der wissenschaftlichen und didaktischen Gegenstände und Geräte, die an den Anstalten des Staates für den Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern verwendet werden, zu sorgen und sie – wenn sie nicht mehr gebraucht werden und überdies von genügendem Interesse sind – in seine Sammlungen aufzunehmen;
- an den Bestrebungen der Museen des Kantons, sich untereinander abzustimmen, mitzuwirken und gegebenenfalls zur Entwicklung derjenigen Museen des Kantons beizutragen, die einen gleichartigen Zweck verfolgen wie es selbst.
Rechtsgrundlagen
Herausgegeben von
Naturhistorisches Museum Freiburg
Letzte Änderung : 06/10/2020