Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt die Bedingungen für die Zulassung und den Betrieb in jedem einzelnen Fall fest. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen und Flugmodellen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien.
Seit dem 1. Januar 2023 wird in der Schweiz die EU-Regulierung gelten, die zwischen drei verschiedenen Kategorien für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge unterscheidet («offen», «speziell» und «zulassungspflichtig»).
Die wichtigsten Regelungen finden Sie unter diesem Link auf die Webseite des BAZL: Drohnen und Flugmodelle.
Die Nutzung von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 30 kg wird durch die kantonale Verordnung über unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 kg geregelt, die unter anderem Überflugverbotszonen festlegt und das Verfahren für Ausnahmegenehmigungen regelt.