Die Gesundheit der Bienen ist eine Voraussetzung, zur Erhaltung einer ökologisch und wirtschaftlich optimierten Imkerei. Diese dient der Sicherstellung der Bestäubung der Kulturpflanzen sowie der Gewinnung qualitativ einwandfreier Bienenprodukte.
Bei einem Seuchenverdacht oder für eine Meldung von Bienenverstellungen bitten wir Sie, direkt den kantonalen Bieneninspektor, Herr Yves Jaquet (026 305 80 70/74, 079 791 19 50, yves.jaquet@fr.ch) zu kontaktieren. Die für die Kontrollen zuständigen Inspektoren werden direkt durch den kantonalen Bieneninspektor aufgeboten.
Laut Gesetzgebung, sind Imker und Imkerinnen zur Erfüllung einiger Auflagen verpflichtet, unter anderem zur Bestandeskontrolle der Bienenvölker oder der Registrierung von Bienenständen. Weitere Informationen können dem unterstehenden Dokument "Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats 2018" und dem Kapitel Registrierung entnommen werden.
Zusätzliche Informationen stehen Ihnen auch auf der Webseite Agroscope zur Verfügung.
Bezüglich Informationen über Produkte, die in der Imkerei angewendet werden dürfen, verweisen wir auf die Webseiten des Agroscope und Apiservice.
Wichtig ist es zu wissen, dass das Anwenden von therapeutischen Mitteln in Bienenhäusern nicht obligatorisch ist und es mit Nebenwirkungen verbunden sein kann. Sollte man sich für den Gebrauch solcher Mittel entscheiden, so ist eine gute Ausbildung eine grundlegende Voraussetzung.
2019 wird der Vertrieb der therapeutischen Mittel über 6 Abgabestellen, davon eine im deutsch-sprachigen Raum, geregelt (siehe Verzeichnis der Abgabestellen). Die Abgabestelle wird durch einen Bieneninspektor des entsprechenden Bezirks betrieben.
Die ImkerInnen bestellen die Varroa-Mittel, aufgrund ihrer Bedürfnisse und bis spätestens am 20.05.2019, mittels untenstehenden Bestellformulars bei der Abgabestelle ihres Bezirks.
Der Staat gewährt den ImkerInnen eine Subvention von 25% auf dem Beschaffungspreis (siehe Produkte und Preisliste für Varroa-Behandlungen 2019).
Die aktuelle Liste der Mittel, welche zur Varroa-Bekämpfung in der Schweiz zugelassen sind, finden Sie im Dokument Empfehlung des ZBF zum Gebrauch von Medikamenten bei der Honigbiene (siehe rechts). Einige dieser Mittel werden vom Zentrum für Bienenforschung (ZBF) ausdrücklich empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Privatpersonen ist es verboten, therapeutische Mittel für Nutztiere zu importieren.
Gemäss der Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR 812.212.27, Art. 27 bis 30) sind die ImkerInnen zudem, wie alle Nutztierhalter, der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht von Tierarzneimitteln unterworfen. die im Verlauf des Jahres erfolgten Behandlungen müssen in diesem "Behandlungsjournal" eingetragen werden. auf dem Zusatzformulare "Inventar-Liste für Tierarzneimittel" müssen Sie Ihre Varroa-Behandlungsmittel (mit Datum des Eingangs und der Anwendung) aufzeichnen.
Für Fragen zum Thema Bienen steht Ihnen das Amt jeweils am Dienstagmorgen gerne zu Verfügung, unter den Nummern 026 305 80 74 oder 026 305 80 00.
Dokumente
- Information an die Belegstellen und Kontrollen
- Orientierung des kantonalen Bieneninspektorats 2019
- Formular für die Bestellung 2019 von Bekämpfungsmitteln gegen die Varroamilbe
- Empfohlene Imkereipräparate gemäss BGD und ZBF
- Verzeichnis der Abgabestellen 2019
- Produkte und Preisliste für Varroa-Behandlungen 2019
- Bieneninspektoren des Kantons Freiburg 2019
- Greenpeace report _ Bye bye Bienen
- Inspektion von Warré Beuten mit Stabilbau
- Alternatives Varroabekämpfungskonzept
Kantonale Gesetzesgrundlagen
Eidgenössische Gesetzesgrundlagen
Externe Links
- Empfehlung des ZBF zum Gebrauch von Medikamenten bei der Honigbiene
- Agroscope - Bienen
- Agroscope - Feuerbrand
- Tierarzneimittel - Kompedium der Schweiz
- Homepage Apidologie
- LIG - Kantonaler Pflanzenschutzdienst
- Agroscope - Bienenverstellverbot
- Bienengesundheitsdienst - empfohlene Imkereipräparate
- Bienengesundheitsdienst - Bienenvergiftungen
- Apinella - Programm zur Früherkennung des Kleinen Beutekäfers (BLV)
Letzte Änderung : 28/03/2019