Die Tätigkeiten des Konservatoriums Freiburg (KF) sind in drei Unterrichtsstudiengänge aufgeteilt, nämlich :
- Grundausbildung, das heisst die vorbereitende Ausbildung bis zum Amateurabschluss oder Berufsvorbereitungszertifikat im Gebiet der Musik, des Tanzes und des Schauspiels;
- Laienausbildung, im Gebiet der Musik, des Tanzes und des Schauspiels, bis zur Erlangung des Zertifikats;
- berufsvorbereitende Ausbildung, im Gebiet der Musik, des Tanzes und des Schauspiels, bis zur Erlangung des Zertifikats.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz vom 2. Oktober 1991 über die kulturellen Institutionen des Staates
- Verordnung vom 7. September 2004 über das Konservatorium
- Verordnung vom 28. Mai 2013 über die Kursgebühren des Konservatoriums
- Verordnung vom 5. April 2005 über die Prüfungen am Konservatorium
Herausgegeben von
Konservatorium Freiburg
Letzte Änderung : 09/06/2020