Unterstützung einer professionellen Künstlerin oder eines professionellen Künstlers für die Entwicklung eines künstlerischen Schaffensprojekts, das einen Aufenthalt in Berlin rechtfertigt, in den Sparten bildende Kunst (einschliesslich Fotografie, Video oder Film) und Performance.
Bewerberinnen und Bewerber müssen:
- ihren gesetzlichen Wohnsitz seit mindestens drei Jahren im Kanton Freiburg haben;
- über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen;
- ein künstlerisches Schaffensprojekt in den Sparten der bildenden Kunst (auch Fotografie, Video oder eventuell Film) und der Performance realisieren, das einen Aufenthalt in Berlin rechtfertigt.
Die Bewerbungen werden von einer vom Amt für Kultur eingesetzten Fachjury geprüft.
Die Vergabe des Ateliers erfolgt aufgrund folgender Kriterien:
- das Profil des Künstlers (Ausbildung, Parcours);
- die Qualität des künstlerischen Projekts;
- der Nutzen eines Aufenthalts in Berlin für die Realisierung des künstlerischen Projekts;
- die Dringlichkeit/Bedeutung eines Aufenthalts in Berlin für die künstleriche Weiterentwicklung der Kandidatin oder des Kandidaten;
- das Resultat des Projekts und dessen kulturelle Wirkung;
- die Qualität des Bewerbungsdossiers;
- die Übereinstimmung der Kandidatur mit den Förderzielen.
Die Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten der Begünstigten oder des Begünstigten. Im Einzelfall kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Die oder der Begünstigte muss eine Haftpflicht- sowie eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Die Bewerbungen müssen über das Online-Portal hier unten vom 1. Januar bis zum 31. März 2020 eingegeben werden.
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Letzte Änderung : 19/03/2020 - 10h18