Hier kannst du deine Idee einreichen!
Lies zuerst die Finanzierungskriterien (die Voraussetzungen und Bedingungen für eine finanzielle Unterstützung), damit du dann dein Projekt entwerfen kannst.
Danach kannst du die beiden folgenden Formulare herunterladen und ausfüllen:
- Antragsformular: Hier beschreibst du dein Projekt im Detail.
- Budgetformular: Hier setzt du den ungefähren Geldbetrag ein, den du brauchst, um dein Projekt zu realisieren.
Wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, kannst du dich gerne bei uns melden, entweder per E-Mail an kinder-jugend@fr.ch oder per Telefon unter 026 305 44 44.
Schicke uns die ausgefüllten Formulare an kinder-jugend@fr.ch.
Wir freuen uns auf deine Projektidee!
Zusammenfassung der Finanzierungsmodalitäten
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Jedes Projekt – sei es kulturell, sportlich oder sozial –, das von jungen Freiburgerinnen und Freiburgern im Alter von 12 bis 25 Jahren für die breite Öffentlichkeit organisiert wird, kann eingereicht werden. Dabei kann es sich z. B. um eine Fotoausstellung, ein Musik- oder Filmfestival, ein Theaterstück, ein Orchester, die Gründung eines Vereins, ein Webradio, ein Sportturnier, eine Kultur- oder Sportveranstaltung jeglicher Art und vieles mehr handeln.
Neben der finanziellen Unterstützung kann die Fachstelle für Kinder- und Jugendförderung (FKJF), die für die Verwaltung dieser Subvention zuständig ist, die Projekte der Jugendlichen unterstützen und ihre Kenntnisse des Freiburger Netzwerks und der Vereinswelt zur Verfügung stellen. Die Kinder- und Jugendbeauftragten empfangen die Jugendlichen gerne in ihren Räumlichkeiten, um das Projekt zu besprechen und ihnen beim Verfassen eines Gesuchs um finanzielle Unterstützung zu helfen.
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- Das Projekt wird von einem/einer oder einer Gruppe von 12- bis 25-Jährigen entwickelt und durchgeführt, und nicht von einer Fachinstitution. Es sind auch die Jugendlichen, die das Antragsformular einreichen müssen.
- In gewissem Masse können Erwachsene oder ein Verein bei den verschiedenen Phasen der Projektkonzipierung und -realisierung eine unterstützende Rolle einnehmen.
- Die Projekte dürfen in der Regel keine Gewinne erzielen.
- Das Projekt muss öffentlich und diskriminierungsfrei zugänglich sowie finanziell tragbar sein und es darf nicht religiöser Natur sein.
- Die Themen der Projekte sind frei wählbar (nachhaltige Entwicklung, Zusammenleben, Sport, Sprachen usw.).
- Projekte, die schon vom Staat finanziell unterstützt werden, können keine finanzielle Hilfe beanspruchen[1].
- Das Projekt muss neu sein oder ein neues Angebot oder eine Erweiterung eines bestehenden Projekts darstellen.
- Ein und dasselbe Projekt kann nicht mehr als zwei Mal hintereinander für eine Unterstützung in Frage kommen.
- Die Subvention kann nicht für Aktivitäten im Ausland beantragt werden.[2]
[1] Artikel 22 Abs. 4 JuR.
[2] Projekte im Ausland können Gegenstand eines Gesuchs an Movetia sein, die nationale Agentur für Austausch und Mobilität. Im Rahmen seiner Möglichkeiten kann auch der Jugendrat des Kantons Freiburg auf ein Gesuch eintreten.
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In der Regel beträgt die finanzielle Hilfe höchstens 5000 Franken.
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Das Gesuch muss bei der FKJF unter der Adresse kinder-jugend@fr.ch eingereicht werden.