Das Zugangsgesuch muss so formuliert werden, dass das zuständige öffentliche Organ das gewünschte Dokument ermitteln kann. Deshalb müssen Sie möglichst viele Angaben über dieses Dokument machen (z.B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, Organ, das das Dokument erstellt hat, Organ, das das Dokument empfangen hat, weitere betroffene Behörden).
Das zuständige öffentliche Organ nimmt grundsätzlich innert maximal 30 Tagen Stellung zum Gesuch. Die Frist kann verlängert werden; in diesem Fall werden die Gesuchstellenden über die Verlängerung informiert.
Gehen Sie ganz einfach folgendermassen vor:
- Speichern Sie das benötigte Musterschreiben auf Ihrem Computer ab.
- Füllen Sie die notwendigen Angaben ein. Sämtliche Angaben werden nur dazu verwendet, das Zugangsgesuch zu bearbeiten.
- Drucken Sie den Brief aus, unterschreiben und senden Sie ihn dem zuständigen öffentlichen Organ . Sie können dies per Post, Fax oder Email tun.
Dokumente
Das Gesuch muss an dasjenige öffentliche Organ adressiert werden, welches das Dokument erstellt oder als Hauptadressat von einem Dritten erhalten hat, der dem Gesetz über die Information und den Zugang zu Dokumenten nicht unterstellt ist.